Die PKV muss die Kosten für die
IUI tragen um die Unfruchtbarkeit Deines Partners zu überwinden, also die US-Kontrollen zur Bestimmung des
IUI-Zeitpunkts, ggf. Bestimmung der Blutwerte und letztendlich die Aufbereitung der
Spermien und die eigentliche
IUI.
Für eine Stimulation muss sie nicht aufkommen, denn die ist augenscheinlich allein aufgrund einer Diagnose bei Dir begründet. (Wobei man bei einem niedrigen
AMH nicht unbedingt eine Stimulation benötigt, wenn der Zyklus regelmäßig ist und keine Gelbkörperschwäche vorliegt).
Die Kostenübernahme der Stimulation für die
IUI musst Du bei Deiner Krankenkasse beantragen (Voraussetzung dafür ist allerdings dass ihr ihr verheiratet seid), diese wird bei entsprechender Indikation bis zu 3 mal genehmigt.
Sollte bei Euch eine
ICSI notwendig werden, dann muss die PKV auch die Kosten der Stimulation tragen, das liegt in der Natur der Behandlung, da hier mehrere Eizellen gewonnen werden sollen. Das ist unabhängig von eventuellen Diagnosen deinerseits, wobei ein niedriger
AMH bei der Beantragung häufig nicht hilfreich ist und die PKV da gerne eine Mitverursachereigenschaft sieht.
Wichtig ist, dass Euch die Klinik eine mindestens 15% Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft bescheinigt.
Aber jetzt erstmal alles Gute für die
IUI 🍀
Luzie
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.09.19 20:29 von Luzie***.