Sehr geehrte Allexa76,
wichtig bei der Frage der Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung sind immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Das dort beschriebene Vorgehen sollte vom Versicherungsnehmer eingehalten werden.
Für Ihren Fall bedeutet das, dass Sie aufgrund Ihres Alters aus medizinischen Gründen möglichst schnell mit der Behandlung beginnen sollten, weil deren Erfolgsaussichten mit zunehmendem Alter abnehmen. Zugleich aber sollten Sie auch die formalen Voraussetzungen des Versicherungsvertrages beachten und entsprechend vorgehen.
Dass in den Versicherungsbedingungen eine Altersgrenze von 40 Jahren verankert ist, muss noch nicht heißen, dass eine Kostenerstattung für Sie bzw. Ihren Partner ausgeschlossen ist. Es kommt immer darauf an, wie die jeweiligen Versicherungsbedingungen ausgestaltet sind. So existieren Gerichtsurteile, die dem Patienten eine Kostenerstattung zugesprochen haben, obwohl die Partnerin die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Altersgrenze bereits überschritten hatte.
Für eine konkrete Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falles ist folglich die nähere Prüfung Ihres Versicherungsvertrages zwingend erforderlich. Der Unterzeichner steht Ihnen hierfür natürlich gerne zur Verfügung.
Wir bitten ferner um Verständnis, dass wir Sie wegen Ihren steuerrechtlichen Fragen an einen Fachmann für Steuerrecht verweisen müssen.
Mit freundlichem Gruß
Udo von Langsdorff
Fachanwalt für Medizinrecht