Hallo,
wir sind seit November 2017 in einer
Kinderwunschpraxis in Berlin, da es seit über drei Jahren nicht auf natürlichem Wege funktioniert hat. Sie ist bei einer PKV, ich bei einer GKV.
Das Problem, das wir aktuell mit der PKV meiner Frau haben, ist, dass die PKV mit Verweis auf das Verursacherprinzip die Erstattung der bisherigen diagnostischen Untersuchungen wie Blutentnahme und Blutuntersuchung, Ultraschall etc., also alles, was mit Ursachenforschung zu tun hat, zurückhält und erst dann erstatten möchte, wenn meine Frau nachgewiesen Verursacherin ist.
Ist diese Vorgehensweise der PKV rechtens? Das Verursacherprinzip ist doch erst dann entscheidend, wenn die Voruntersuchungen abgeschlossen sind und ein Verursacher gefunden wurde. Beim Verursacherprinzip geht es doch um die Erstattung der Kosten einer etwaigen künstlichen Befruchtung, wenn der Verursacher der Versicherte der PKV ist.
Versteht ihr, was ich meine? Die PKV hat noch keine Kosten erstattet, die die Diagnostik auf der Suche nach dem Verursacher betreffen.
Ich hoffe, ihr könnt mir eine Auskunft erteilen.