Hallo,
eigentlich ist die Situation bei Euch klar, insofern ist mit schleierhaft, warum hier GKV, PKV und Kiwu nichts zur Kostenübernahme sagen können (oder wollen?).
Bei der PKV geht es nach dem Verursacherprinzip, d.h. ist der PKV-versicherte Partner nachweislich der Verursacher der Kinderlosigkeit, liegt die SchwangerschaftswahrschlichkeiT über 15% und ist eine Kinderwunschbehandlung vom Versicherungsumfang nicht ausgeschlossen, dann muss die PKV die
Gesamtkosten der Behandlung übernehmen. In der Regeil ist die Anzahl Versuche bei der PKV auch nicht beschränkt.
Als erstes würde ich daher den Versicjerungsvertrag prüfen, ob es Hinweise auf eine Ausschlus gibt, oder ob eine Kinderwunschbehandlung im Vorfeld beantragt werden muss.
Und dann einenAntrag stellen, das beugt in jedem Fall bösen Überraschungen bei der Einreichung der Rechnungen vor
Von der Kiwu werdet Ihr Unterlagen zum Nachweis der Verursachereigenschaft, sowie eine Bescheinigung über die 15%Schwangerschaftswahrscheinlichkeit brauchen.
Alles Gute,
Luzie