Hallo,
ob ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Grundsätzlich musst Du bei einem Wechsel in die PKV alle Vorerkrankungen angeben, auch das eingeschränkte
Spermiogramm und die beabsichtigte Kiwu-Behandlung. Klassischerweise wird diese dann vom Versicherungsumfang ausgeschlossen und es können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
ABER:
Es gibt zwei Möglichkeiten, wo die PKV dann doch die Kosten übernehmen muss, zumindest wenn Du Hauptverursacher der Kinderlosisgkeit bist.
1) Es besteht bereits eine Zusatzversicherung bei einer PKV mit der Option auf Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
2) Um "frischen" Beamten den Einstieg in die PKV zu erleichtern gibt es die sogenannte Öffnungsklausel. Dabei darf die PKV keine Leistungen aufgrund des Gesundheitszustands ausschließen, wohl aber einen Aufschlag von max. 30% auf den Beitrag erheben. Allerdings kann man die Öffnungsklausel nur innerhalb des ersten 1/2 Jahres nach Verbeamtung in Anspruch nehmen, danach verfällt der Anspruch (wenn ich es richtig in Erinnerung habe).
Grundsätzlich sind die Leistungen in der PKV meist denen der GKV bei Kiwu überlegen. Sofern der Verursacher feststeht und PKV-versichert ist, besteht ein Anspruch auf Übernahme aller Kosten (auch der Frau, zumindest wenn hier nicht aus eigenen Gründen eine KB notwendig ist) ohne Beschränkung der Anzahl Versuche. Es muss lediglich eine Aussicht von mind. 15% auf das Erreichen einer Schwamgerschaft bestehen.
[Voraussetzung ist natürlich, dass im Versicherungsvertrag nichts anderes vereinbart ist].
Bei der Beihilfe kommt es auf die jeweilige Satzung an, diese kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Nach deinem Zitat aber dürfte sie zumindest 50% Deiner Kosten tragen, was allerdings im Hinblick auf die Gesamtkosten lächerlich wenig ist.
Nach deinem Ausführungen dürfte es bei Euch wie folgt aussehen:
Die PKV übernimmt 50% der Gesamtkosten (sofern
ICSI notwendig ist auch die Deiner Frau), die Beihilfe 50% Deiner Kosten, bzw. ggf. auch nur 25% falls sie nach den gleichen Prinzipien wie die GKV verfährt und einen Eigenanteil von 50% erwartet.
Ggf. verweigert die PKV aber auch die Kostenübernahme von den
IVF-Kosten, mit Hinweis darauf, dass eine
IVF ja aufgrund der verschlossenen EL Deiner Frau notwendig ist. In diesem Fall dürfte aber zumindest die GKV die Kosten Deiner Frau tragen im gesetzlichen Umfang von 50% tragen..
Insgesamt würde ich mit der Kiwu Rücksprache halten, wie in Eurem Fall abgerechnet wird. Insbesondere auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Abrechnungssystem und -Sätze bei GKV und PKV. Da kann schnell eine ziemliche Lücke entstehen Dann kannst Du die Kosten PKV/Beihilfe vs. GKV und höherer Krankenkassenbeitrag vergleichen.
Alles nicht so einfach, wenn man "gemischt" versichert ist
Alles Gute,
Luzie
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.18 21:35 von Luzie***.