wir haben die gleiche Ausgangssituation.
Ich PKV + Beihilfe, mein Freund GKV und alleiniger Verursacher. Wir sind NICHT verheiratet.
Ich hatte vorher sowohl in der PKV als auch bei der Beihilfe schriftlich angefragt und von beiden Seiten die Antwort bekommen, dass keine kOsten übernommen werden. Unser Kiwu-Zentrum riet uns (da die Anfrage schon länger her ist) es trotzdem einzureichen. mehr als ablehnen können sie ja nicht.
Bisher sind alle Kosten übernommen worden. Jedenfalls die Rechnungen vom Labor und die Rezepte, weil dies alles eben auf meinen Namen abgerechnet wurde... DAmit haben sie bisher schon über 1.000 € übernommen. Also:
Versuch macht klug!! Drücke Dir die Daumen!!
Wir haben genau dieselbe Kassenkombi - schlimmer wäre es nur noch ohne die Beihilfe, denn die zahlen Dir wenigstens 25% Deiner Kosten (nach vorherigem Antrag) - ausser Du kannst Deine PKV irgendwie davon überzeugen doch "Mitverursacher" zu sein. GkV übernimmt 50% der "Männerrechnung" = ICSI-Anteil.
Ansonsten unbedingt die KiWu darauf hinweisen, dass Ihr (fast) Selbstzahler seid - die meisten lassen mit sich verhandeln und rechnen dann mit einem geringeren GoÄ-Satz ab.
Die Beihilfe scheint übrigens - je nach Sachbearbeiter - nicht so fit zu sein, so dass auch ich schon die Erfahrung wie Kim-Penelope gemacht habe, dass - wenn man nicht gerade die 2500€ Rechnung für die IVF-einreicht - so ein Medikamenten-Rezept schon mal "durchrutscht" und ganz normal vollständig erstattet wird.
Bei uns die Konstellation ähnlich.
Faszinierenderweise hat sich die Beihilfe auch an den ICSI des GKV-Mannes und an der Spermienaufbereitung beteiligt.
Dann haben wir eine Zusage für Kyrotransfer erhalten.
Obwohl wir bei der letzten Vergütung noch erklärt bekommen haben, dass Kyro-Kosten nicht übernommen werden.
Für die PKV bereiten wir jetzt die Beschwerde wegen der (total unfreundlichen) Ablehnung der Kostenübernahme vor und gehen danach zum Ombudsmann für die privaten Versicherungen.
Wie gesagt Versuch macht klug und mehr als ablehnen können sie nicht.
Hallo Finoletto,
ich bitte höflichst um Entschuldigung, dass ich erst jetzt dazu komme Ihre Anfrage zu beantworten, da ich grippeerkrankt war.
Insoweit wird in dem Forum richtig berichtet, dass Sie eine sehr schwierige Konstellation haben und hier vieles auf dem Kulanz- bzw. Verhandlungswege erreicht werden kann. Ansprüche bestehen Ihrerseits aufgrund der rechtlichen Konstellation nur geringfügig, da Ihr Mann der Alleinverursacher und gesetzlich krankenversichert ist, haben Sie lediglich Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten die bei Ihrem Mann bestehen. Desweiteren haben Sie, wie richtig beschrieben, Ansprüche auf die Beihilfe. Das bedeutet, dass insgesamt ca. 30% der Kosten auf dem Rechtswege ersetzt werden könnten. Eine weitere Kostenerstattung kann allenfalls, wie schon gesagt, auf dem Verhandlungswege erreicht werden.
Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne auch persönlich mit uns in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo von Langsdorff
Fachanwalt für Medizinrecht
www.lw-recht.de
Telefon: 0 30 / 5 05 65 95 70
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