Hallo,
meine Frau und ich stehen kurz vor der Beantragung der Kostenübernahme. Leider ist das ganze recht kompliziert.
Meine Frau ist gesund und GKV.
Ich bin Verursacher und zu 50% privat Versichert und 50% Beihilfe. Jetzt kommt aber das Problem meine private Versicherung hat die Kostenübernahme ausgeschlossen, da bereits bekannt war, dass ich auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen kann als ich mich privat versichert habe.
Können wir die ICSI über meine Frau laufen lassen so das 50% erstattet werden. Hat jemand ähnlich dumme Voraussetzungen?
Nächste Woche habe ich meine TESE und hoffe das sie was finden.
ich würde auf jeden Fall einen Antrag bei der GKV stellen. Diese übernimmt dann wahrscheinlich 50% der Kosten für deine Frau (deine natürlich nicht, die mußt du wohl selbst zahlen). Allerdings kommt auf deine Frau auch ein ordentlicher Kostenblock , das lohnt sich also auf jeden Fall.
Hallo Daniel79,
ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihre Anfrage zu beantworten, da ich grippeerkrankt war.
In der Tat ist es ein guter Gedanke, bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag zu stellen. Desweiteren bleibt zu überdenken, ob eventuell die Beihilfeversicherung die zumindest bei Ihnen angefallenen Kosten in Höhe von 25% übernehmen wird. Die Private Krankenversicherung kann die Kosten nicht ohne Weiteres ablehnen, unter dem Hinweis, dass es zum Vertragsabschluss bereits bekannt war. Hier hätte die Private Krankenversicherung Aufklärung walten lassen müssen, damit ein sogenannter Ausschluss zustande kommt. Sofern nicht explizit die Frage des Kinderwunsches bei Vertragsabschluss angesprochen wurde, bestehen insoweit Chancen ihre Private Krankenversicherung auf die Eintrittspflicht nochmals aufmerksam zu machen.
Sofern Sie weitere Rückfragen haben, können Sie sich gerne auch persönlich mit uns in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo von Langsdorff
Fachanwalt für Medizinrecht
www.lw-recht.de
Bitte
beachten Sie: In unseren Foren können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen
gegeben werden. Ferndiagnosen sind nicht möglich. Die Antworten sind unverbindlich und
können aufgrund der räumlichen Distanz keine Beratung für den Einzelfall darstellen.
Bitte wenden Sie sich dazu an die Ärztin oder den Arzt Ihres Vertrauens.