Hallo,
ich bin Beamtin und privat versichert. Mein Mann ist Angestellter und auch privatversichert. Da ich die Verursacherin bin, hat die Beihilfe bisher bei unseren ersten 2
IVF-Versuchen jeweils 50% der Kosten erstattet. Jetzt beim 3.
IVF-Versuch will sie nur noch 25% der Kosten erstatten. Sie beruft sich dabei auf folgendes Urteil:
Als beihilfefähig wurden 50 v.H. der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sowie in diesem Zusammenhang anfallende Arzneimittel anerkannt. Vorausgehende Untersuchungen und Diagnostik und Abklärung wurden in vollem Umfang als beihilfefähig anerkannt (Erlass betreffend Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für reproduktionsmedezinische Leistungen vom 4. Juli 2006).
Ist das rechtens? Wieviel muss die Beihilfe normalerweise erstatten, wenn ich die Verursacherin bin und zu 50% beihilfeversichert bin?
Evolution