Lieber RA von Langsdorff,
heute kam das Schreiben der PKV, dass eine gewünschte Kostenzusage nicht erteilt werden kann.
Grund: wir leisten, wenn eine eheliche Gemeinschaft besteht.
Wir sind nicht verheiratet. Ich bin in der PKV und "Verursacherin", mein Partner ist in der GKV.
Können Sie uns bitte sagen, wie wir weiter verfahren sollen? Ich dachte, dass es bei der PKV nicht vorgeschrieben ist, dass man verheiratet sein muss. Oder irre ich mich da?
Für Informationen wären wir Ihnen sehr dankbar!!!
Liebe Grüße Amohr
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.11.09 07:57 von Amohr.