Hallo!
Nein, es ändert sich ja nichts am Versicherungsverhältnis, die Kosten werden trotzdem übernommen. Ich war vor 2 Jahren in der selben Situation, nur dass ich mich selbst. gemacht habe. Ihr braucht auch keinen erneuten Antrag auf Kostenübernahme. Trotzdem würde ich es nochmal mit der DAK besprechen, vorsichtshalber. Allerdings kann ich mir nich vorstellen, dass es bei den GKV`s egal ob DAK oder BKK oder was weiss ich Unterschiede gibt, da sie ja alle den gleichen rechtlichen Bestimmungen unteliegen. Anders ist es bei den Privaten, die haben immer individuelle Verträge und würden in Eurem Fall eine KiWu Behandlung vertraglich ausschließen, da ihr bereits KiWu Patienten seid. Anders wäre es wieder, wenn Ihr noch keine KiWu-Beh. gehabt hättet und bei Deinem Mann noch kein
OAT festgestellt worden wäre, dann wäre es auch als Leistung einer PKV im Vertrag beinhaltet.
Gruss!
Joanna