Ich hab jetzt auch nochmal eine Frage

Heute hatte ich endlich POst vom Landesamt

Ich kann ja jetzt also diese Monate eintragen 1-10 und 13-14, oder?
Aber jetzt meine eigentliche Frage

, mein Mann hat damals für Kind 1 kein elterngeld beantragt, obwohl er zu hause gewesen war, beziehnunsgweise ab Lebensmonat 6 denn nicht mehr als 30 stunden die woche gearbeitet hat, also dachte ich das ich einfach mal anfrage wie es aussieht, ob er nun für Zwilling zwei seine 2 Monate nun im nachhinein beantragen könnte. Die Antwort war sehr hoffnungsvoll, sie würden versuchen das durchzukriegen, könnten mir es aber nicht versprechen. So und heute war fürmeinen Mann 2 anträge im briefkasten, einmal für kind 1 und einmal für kind zwei, die er ausfüllen soll und nun zu meiner Frage. ist es egal welche zwei Monate er da einträgt? Odre muss er die Monate nehmen wo ich im bezugszeitraum aussetze? udn wie sieht das aus bei Monat 13 und 14, die darf nur einer von uns nehmen oder? Weiß das jemand?
@Edit: Ich sehe gerade, das mein Mann es fürbeide Kinder im nachhinein beantragen kann udn nicht nur für das zweite Kind.
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.12.13 14:42 von Sweet Angel.