Borsti lass Dich von so einem Anwaltschreiben nicht einschüchtern.
Die werfen gerne mit solchen Schlagwörtern um sich, aber wer wird wohl eine krebskranke Mutter eines kleinen Kindes in Haft nehmen !? In meinen Augen nur eine haltlose Drohung und absoluter Quatsch !!!!!
Dein SchwieVa ist voll geschäftsfähig und somit habt ihr mit der Sache nix am Hut.
Oder ist unter irgendeinem Dokument eure Unterschrift ?
Um die Geschäfte Deines Schwieva zu übernhemen, müsstest Du schon als Betreuer bestellt sein und das geht nur per richterlichem Beschluss. Dann kannst Du dafür haftbar gemacht werden, denn dann ist die Unterschrift Deines SchwieVa ungültig.
Und was diese Vollmacht angeht. Ist die noch existent, liegt die noch irgendjemandem vor ?
Warscheinlich nicht, also sollte es da auch keine handhabe geben.
Tu Dir selbst einen Gefallen und gib die Sache in die Hand eines Anwalts.
Soll der sich mit der Gegenseite rumschlagen.