Also, ich bin ja kein Notar, aber wenn er das Geld hat, kann er euch den Schlüssel nicht mehr verweigern!
Dann könnt ihr ihn verklagen auf Mietkosten für die Zeit etc.....
Läuft das nicht über ein Notaranderkonto? habt ihr direkt an den VK überweisen lassen?
Normalerweise läuft das ja alles übers Anderkonto (Zwischenkonto) des Notars, damit sowas eben nicht passieren kann
Was ist denn im Kaufvertrag festgehalten?
Schlüsselübergabe bei Kaufpreiszahlung? Denn die Zahlung ist ja eigentlich gleichzeitig der Punkt des besitzübergangs
Der Grundbucheintrag ist nach der Zahlung ja nur noch Formsache. SObald der Notar die zahlung bestätigt und den kaufvertrag damit für rechtskräftig erklärt hat, leitet er ja nur noch die Info ans Grundbuchamt weiter - wann das dann dort bearbeitet wird, ist eien ganz andere geschichte....
das läuft alles sehr seltsam bei euch
Geht zum Notar oder einem Anwalt !!
LG
kiki