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  Individuelles Beschäftigungsverbot - Antrag genehmigt
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   Xoxo
schrieb am 09.12.2019 08:58
Guten Morgen,

ich bin Lehrerin. Zurzeit arbeite ich in Teilzeit - ab dem 01.02.2020 allerdings Vollzeit. Die Verfügung über Vollzeit liegt schriftlich auch vor - es wurde also genehmigt.

Ich bin SSW 7+5. Leider geht es mir schlecht. Falls es auf eine Beschäftigungsverbot hinauslaufen wird. Welches Gehalt erhalte ich ab dem 01.02.? Habe ich das Glück volles Gehalt zu bekommen - so wollte ich ja eigentlich arbeiten oder bekomme ich das Gehalt, was ich jetzt bekomme?

Als Beamte bekommt man keinen Durchschnittslohn, sondern seine Bezüge. Das ist anders als bei Tarifverträgen.

XOXO


  Re: Individuelles Beschäftigungsverbot - Antrag genehmigt
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   jennialexa
schrieb am 09.12.2019 12:39
Hallo, soweit ich weiß bekommst du dann ab dem 01.02. dein volles Gehalt. Als Elterngeld meine ich aber den Durchschnittslohn der vergangenen 12 Monate.

Ich würde aber den Kopf nicht in den Sand stecken und das schlimmste für den Rest der Schwangerschaft annehmen. Es gibt auch die Möglichkeit für ein "Teilzeit-Beschäftigungsverbot" falls eine volle Stelle zuviel ist. So dass man z.B. keinen Sportunterricht mehr gibt. Aber warte erstmal ab, häufig wird es ja ab der 12. oder 15. Woche besser.

LG
jennialexa


  Re: Individuelles Beschäftigungsverbot - Antrag genehmigt
avatar    wird schon
Status:
schrieb am 09.12.2019 12:47
Also ich kenns umgekehrt von einer Beamtin, die in Vollzeit längerfristig erkrankte und während der Erkrankung die bereits vorab genehmigte Teilzeit losging. Mit der Folge, dass sie auch nur das Teilzeitgehalt bekam. Insofern müsstest du Glück haben.

Ich würde mich aber nicht auf so Storys vom Hörensagen verlassen. Es geht ja nicht nur um das Beschäftigungsverbot, sondern auch um das Elterngeld später.

Ggf. kann man es ja mit Krankschreibung überbrücken. Gerade in den ersten ssw gibts meiner Erfahrung nach nicht so leicht ein Beschäftigungsverbot, weils es "schlecht" geht. Aber keine Ahnung wie das bei Lehrerinnen ist. da hört man ja öfters vom Beschäftigungsverbot.

Gute Besserung!


  Re: Individuelles Beschäftigungsverbot - Antrag genehmigt
avatar    La esperanza**
Status:
schrieb am 10.12.2019 12:13
Ich war im BV und Teilzeit bis Februar (befristet) reduziert also ab März hätte ich wieder VZ gearbeitet sofern ich nicht weiterhin reduziert hätte.
Ich bekam tatsächlich ab da mein volles VZ Gehalt.
Leider kam mein Sohn schon im April, das hat sich für mich nicht gelohnt bzw. war falsch geplant wann ich schwanger wurde 🤭😅


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  Re: Individuelles Beschäftigungsverbot - Antrag genehmigt
no avatar
   TraumFrau
Status:
schrieb am 10.12.2019 20:32
Du bekommst genau das vereinbarte volle Gehalt!


  Re: Individuelles Beschäftigungsverbot - Antrag genehmigt
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   WunschmamiAugust2020
schrieb am 11.12.2019 12:07
Ich war auch schon in dieser Situation. Wurde quasi während meiner Verbeamtung schwanger, habe 3 oder 4 Tage vor dem BV gearbeitet und bekam bis zum Mutterschutz volle Bezüge. Meine Leitung sagte damals: Genießen Sie es einfach, Sie haben es schwer genug.


  Re: Individuelles Beschäftigungsverbot - Antrag genehmigt
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   Xoxo
schrieb am 04.01.2020 19:04
Vielen Dank für eure Antworten!

Ich hoffe, dass ich noch bis Februar aushalte! Ich hab es jetzt ja schon ein paar Wochen geschafft mit nur 3 fehltagen! Leider hab ich ein paar mehr probleme - Kreislauf, Migräne...und das immer wieder. Ich möchte mich ausruhen und nicht mehr arbeiten, weil ich nicht mehr kann!
Morgens habe ich die einzige Möglichkeit mich auszuruhen, weil meine Kinder dann im Kindergarten sind! Nachts schlafe ich schlecht....

Wenn ich demnächst nicht mehr arbeiten kann, hoffe ich, dass ich das erhöhte Gehalt bekomme! Bin da immer noch sehr verunsichert!


  Re: Individuelles Beschäftigungsverbot - Antrag genehmigt
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   cora167
schrieb am 07.01.2020 08:40
Ich bin auch Beamtin und bin sicher, dass du deine vollen Bezüge bekommst!
Falls du nicht arbeiten kannst, geh zum Arzt und lass dich krank schreiben. Ich war in der 1. Schwangerschaft auch bis zur 13. Woche krank geschrieben weil es mir nicht gut ging.




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