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  Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
avatar    Sarina07
Status:
schrieb am 09.11.2019 14:58
Huhu zusammen
Ich möchte mich hier noch gar nicht ins Forum trauen, weil ich noch vor NMT bin. Ich habe zwar deutlich positiv getestet, aber in den vergangen Monaten schon oft einen frühen Abgang gehabt.
Dennoch interessiert mich folgendes, weil es mich betreffen könnte:
Durch meinen Beruf würde ich bei Feststellung einer Schwangerschaft sofort freigestellt werde, bzw. Im Büro eingesetzt werden.
Jetzt habe ich ja positiv getestet und würde Ende nächster Woche, wenn ich dann noch schwanger bin, zum FA gehen zwecks US.
Ich müsste aber davor noch arbeiten, sprich im Flugdienst.
Bestätigt der FA die Schwangerschaft auch ohne US Befund und geht nach dem HCG? Weil wenn ich Montag zum Fa gehe, wird man noch nichts sehen können und das bringt ja nichts außer Stress.
Allerdings würde ich die Schwangerschaft schon offiziell bestätigt haben wollen, weil ich das meinem AG sofort mitteilen muss und auch nicht eingesetzt werden darf. Stattdessen würde ich ins büro gehen. Jetzt weiß ich nicht, ob das der richtige Weg ist?
Ich würde im Normalfall nie so früh Bescheid geben, aber das muss ich doch wenn man in meinem Arbeitsumfeld nicht schwanger arbeiten darf, oder? Wie habt ihr das gehandhabt,- erst ab der 7. Woche?
Lg und Dankeschön. Sarina


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
avatar    sanogo
Status:
schrieb am 09.11.2019 15:17
Hallo,

ich wusste auch, dass ich ein sofrtiges Beschäftigungsverbot bzw. Bürodienst bekommen würde...
Ich habe gearbeitet und hätte tatsächlich erst nac den 12 Wochen Bescheid gegeben.
Ich wurde aber in der 10. Woche gefragt, ob ich an einem bestimmten Tag (Vierteljahr später) einen bestimmten Dienst für eine Kollegin übernehmen könnte, weil die auf ein Konzert wollte. Da wollte ich nicht rumeiern und zusagen (absagen schon Monate vorher wäre genauso merkwürdig gewesen) und habe in dem Zuge Bescheid gegeben. Das gab zwar einen "netten Anschiss" meiner Chefin, aber letztendlich ist es ja meine Entscheidung, wann ich es bekanntgebe. Dein Arbeitgeber kann Dich nach MuSchu halt nur schützen, wenn er Bescheid weiß.
Meine Risiken waren nach meiner Einschätzung gering. DU musst entscheiden, wie gefährlich Deine Arbeitsstelle ist!

LG und einen vorsichtigen Glückwunsch!

sanogo


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
no avatar
   blackmoon
Status:
schrieb am 09.11.2019 16:51
Hallo,

erstmal ein leises „herzlichen Glückwunsch“

Ich fürchte ein positiver HCG-Wert reicht da nicht aus. Eine klinische Schwangerschaft ist erst durch einen Ultraschall bestätigt. So wurde es mir durch meinen Betriebsarzt gesagt. Ich war auch am Zweifeln, wie ich es nun richtig mache und muss gestehen, ich wollte keinerlei Risiko eingehen. Ich wurde von meinem Hausarzt problemlos krankgeschrieben, muss aber dazu sagen, dass es bei mir eine IVF und der 4. Transfer insgesamt war. Bin ihm noch heute dankbar, dass er da sofort eingewilligt hat. Hatte dann 6+0 den US, der die Schwangerschaft bestätigte, worauf mir vom Betriebsarzt das BV ausgestellt wurde.
Ich behaupte mal, dass eine Krankmeldung nach erlebten FGs nicht sehr schwierig sein dürfte, wenn man einen Job hat, den man schwanger nicht ausüben sollte.

Wünsche Dir alles Gute und eine langweilige Schwangerschaft 😊

Ganz liebe Grüße bm


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
avatar    Sarina07
Status:
schrieb am 09.11.2019 19:49
Liebe sanogo, liebe Blackmoon,
Ja es geht eher in die Richtung wie Blackmoon es beschrieben hat. Unmöglich kann ich bis zur 12.Woche warten.
Ich habe ein Strahlenschutzkonto und bin Höhenstrahlung ausgesetzt. Hier frage ich mich eben, ob ich das nicht auch bis zum ersten US Foto (wenn es denn eines geben wird) vermeiden soll. Die letzten Schwangerschaften waren sehr kurz, teilweise ging es mit der Mens ab oder zweimal in der fünften Woche. Diese Schwangerschaften oder positiven Tests fielen aber jeweils vor meinen Urlaub oder meine Teilzeit Tage, sodass ich nicht mal eine krankschreibung benötigte. (Dafür hat man dann Urlaub um den Blutsturz auszukurieren)
In der 5/6 Woche passiert ja recht viel in der Zellteilung und ich kenne mich überhaupt nicht aus, hinsichtlich betriebsarzt oder oder... Fragen kann ich auch nicht unbedarft, denn ich arbeite gleichzeitig auch dort im Büro, so dass wirklich ALLE binnen kürzester Zeit Bescheid wüssten. Ich kann mich ja nicht jeden Monat x Tage krankmelden, nur weil ich mal wieder für maximal fünf Tage schwanger bin. Sollte ich das Thema FG/früher Abgang nicht offen ansprechen? Mir macht das mit dem Job viel mehr sorgen momentan.
Ich arbeite nur mit Männern zusammen, die auch alle schon Väter von kleinen Kindern sind. Alle sind hundertprozentig immer da, gehen im Job auf. Das tue ich auch, aber ich habe Angst, dass danach alles anders ist und ich deswegen keine Projekte mehr bekomme. Finde ich unfair, denn die haben auch ihr lebensmodell und bekommen ihre Kinder. Bei mir würde das dann direkt bedeuteten: oh je „Ausfall“, dabei würde ich nicht mal Elternzeit nehmen...
Das fließt halt alles noch so in diese Frage mit ein. Ich glaube zwar nicht, dass man so reagiert, aber ich denke schon, dass sich da einiges in den Köpfen verändert. Das ich noch schwanger werde mit zwei Kindern und in meinem Alter,- damit rechnet ja keiner!
Danke euch für euren Input.
Lg sari


1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.11.19 19:50 von Sarina07.


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  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
no avatar
   samonna
Status:
schrieb am 09.11.2019 23:23
Da du schwanger bist, auch ohne US Befund, würde ich mich den Risiken nicht weiter aussetzen und den Frauenarzt so bald als möglich aufsuchen. Im Blut nachgewiesenes HCG müsste dafür doch ausreichend sein, dass du durch das mutterschutzgesetz geschützt bist, alles andere käme mir merkwürdig vor, es beispielsweise an einem US festzumachen, bei dem man so früh faktisch nichts sehen kann. Der AG muss dementsprechend auch sofort informiert werden. Es würde mich zudem wundern, wenn er nicht sowieso alleine auf deine Aussage -deine mündliche Information über das Vorliegen einer Schwangerschaft- unverzüglich handeln müsste, da er sich sicherlich sonst auch haftbar macht. Der Nachweis wäre natürlich dann auch zu erbringen. Ist zwar blöd, aber das Risiko wäre mir dann doch zu hoch, wenn mein Arbeitsumfeld die Entwicklung meines Kindes gefährdete.


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
avatar    La esperanza**
Status:
schrieb am 10.11.2019 23:09
Meine Idee wäre jetzt dir eine AU geben zu lassen.
Bin zwar keine Pilotin aber bei meiner Arbeit kann es zu körperlichen Übergriffen kommen daher gibts auch umgehend ein BV.
Die erste Schwangerschaft habe ich nach 2 Wochen AU mitgeteilt und paar Tage später eine FG gehabt.
Dann war meinem Chef natürlich klar dass ich nicht mehr lange da sein werde weil wir es weiter versuchen. War ne ziemlich doofe Situation und das über 2,5 Jahre bis es wieder klappte.

Die 2. Schwangerschaft habe ich dann tatsächlich wenige Tage gearbeitet weil ich dann eh Urlaub hatte. Nach dem Urlaub hab ich nochmal ne AU abgegeben und es dann gemeldet.
Wahrscheinlich war schon allen klar warum ich krank bin weil ich war sonst wirklich nie krank bzw krank arbeiten.
Ich habe gesagt ich hab was am Fuß und kann nicht bzw kaum laufen dass es wenigstens halbwegs glaubwürdig klingt falls ich wieder ein FG haben sollte und wieder arbeiten komme.
Ging dann aber alles gut. Schon allein die Worte „ich bin schwanger“, reichten aus um mich vorerst freizustellen bis ich zum Betriebsarzt konnte und dem Personalbüro die Bestätigung vom Gyn geben konnte.
Das war in der 7 SSW was ich für mich wirklich früh fand und kein gutes Gefühl hatte aber noch länger AU wollte ich auch nicht.
Ich hätte gerne die 8/9 SSW abgewartet da das wohl der Knackpunkt ist wo alle Organe angelegt sind und die Plazenta die Versorgung übernommen hat.

Die 3. Schwangerschaft habe ich tatsächlich bis zur 11 SSW gearbeitet da es eh nur TZ war und mein Einsatzbereich nicht so gefährlich wie der letzte.

Alles Gute!


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
no avatar
   Solani2
Status:
schrieb am 11.11.2019 07:32
Hallo Sarina,

in deiner Situation würde ich persönlich abwarten bis ein Herzschlag festgestellt werden kann. Klar ist Strahlung in der Frühschwangerschaft nicht ungefährlich, aber eine wirklich kritische Dosis wirst du nie erreichen, völlig ausgeschlossen. Deine Karriere ist auch wichtig und so wie du die Situation beschreibst, wäre mir das zu kritisch.
Ich würde den Vorgesetzten nicht die Gelegenheit geben wollen, mich aufs Abstellgleis zu stellen, nur weil ich ein Kind will.
Und ja, das ist verdammt ungerecht. Aber für die Vorgesetzten sind nicht gebärende Personen einfach bequemer, weil berechenbarer.

lg & Viel Glück!


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
avatar    Sarina07
Status:
schrieb am 11.11.2019 20:42
Huhu und lieben Dank für Eure Rückmeldung.
Ich hatte auch Zeit für mich und zum nachzudenken. Mal abgesehen davon, dass ich nicht von einem positiven Ausgang ausgehe, habe ich parallel dazu auch noch die Befürchtung, dass die frühe FG / Blutung während meines Flugdienstes einsetzt. Das ist die größte Angst die ich habe. Oder in den Tagen darauf, da stehen diverse Meetings an, die ich nicht einfach so verlassen kann. Ohne Begründung. Und ich hatte einen frühen Abgang während so eines Meeting und ich will nie wieder in diese Situation kommen. Das war schlimmer als die Tatsache an sich. Alles nur Männer. Ich hatte Tränen in den Augen und alle dachten, dass ich mit dem Stress des Projektes nicht umgehen konnte. Sie waren auch ganz lieb und redeten mir gut zu, wussten aber nicht, dass ich stündlich rausging um meine Binde plus Tampon zu wechseln, weil ich eine FG in Woche 5/6 hatte.
Genau das möchte ich nicht mehr.
Ich spreche morgen mit meinem Kollegen, im Grunde ist es mein Vorgesetzter, darüber. Bei ihm habe ich ein gutes Gefühl und ich glaube er wird mir in der Sache helfen können. Ich kann mich nicht einfach ohne Erklärung für die nächsten x Wochen krankmelden und ich möchte mich nicht mehr in diese Situation bringen, dass es plötzlich losgeht und ich starke Blutungen bekomme. So kann ich ohne Begründung dann „gehen“ wenn es los geht. Das alles macht mir so viel mehr Angst und Sorgen als die Tatsache, dass es eine Fg war. Ich bin auch keine Pilotin (um gottes Willen, ich möchte gern abends sicher nach Hause kommen zwinker ) ich bin purser (Verantwortlicher Flugbegleiter)
Momentan ist alles spekulativ, aber ich weiß, wie man sich während einer intakten Schwangerschaft und während einer nicht intakten Schwangerschaft fühlt. Und fliegen DARF ich jetzt schon nicht mehr, steht in unseren Büchern so, die ich geschrieben habe traurig wäre also gut, wenn ich mich auch daran halte... ich glaube alles andere bringt für mich mehr Probleme.
Gern werde ich mich in den nächsten Tagen nochmal melden. Am Mittwoch habe ich einen Termin beim FA, der mich auch für den Flugdienst krankschreiben wird.
Ich glaube aktuell, dass man Unterstützung und Hilfe nur durch Ehrlichkeit und Transparenz in meiner Situation erfährt. Wenn ich mich täusche, sind es die falsche Kollegen.
Vielen lieben Dank,
Sarina


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
no avatar
   Solani2
Status:
schrieb am 12.11.2019 14:18
Das mit der Blutung im Dienst verstehe ich. Wenn die Schwangerschaft tatsächlich nicht intakt ist, dann wird dich sicher der FA krankschreiben bzw. bei einer unerwartet starken oder schmerzhaften Blutung kannst du immer auch gehen, falls du in einem Meeting bist. Magenverstimmung oder Migräne kann man immer vorschieben. Ich vermute aber, dass für das Beschäftigungsverbot die Schwangerschaft klinisch festgestellt werden muss. Ein positiver Schwangerschaftstest reicht da wahrscheinlich nicht.
Im deinem Fall, bei deinem Job macht es wahrscheinlich Sinn, die HCG Entwicklung mit Bluttests engmaschig zu überwachen, einfach damit du auf einen eventuellen Abort vorbereitet bist und dich dann eben vorsorglich Krankschreiben lassen kannst. Und auch, damit du nicht ständig Angst haben musst, dass es während der Arbeit losgeht. Ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung, ich würde erstmal nichts sagen.


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
avatar    Luzie***
Status:
schrieb am 12.11.2019 20:09
Hallo,

das Mutterschutzgesetz MuSchuG unterscheidet nicht zwischen "biochemischer" und "klinischer" Schwangerschaft, es zählt einzig und allein der Nachweis und die daraus folgende ärztliche Bescheinigung. Ein "bisschen" schwanger gibt es hier nicht.

Wenn Du am Arbeitsplatz Strahlenbelastung ausgesetzt bis, dann solltest Du da in jedem Fall raus. Sei es durch sofortige Mitteilung der Schwangerschaft an den AG oder durch Krankschreibung bis bspw. Feststellung der Herzaktivität. Wenn ihr überwacht werdet, dann wirst Du selbst am besten wissen, wieviel Strahlendosis bei einem üblichen Flug da zusammen kommt.

Ich war selbst lange Zeit in einem strahlenexponierten Beruf tätig, hätte aber unauffällig den Arbeitsplatz auch mit Kolegen tauschen können. Auch wenn in den ersten Wochen das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" gilt, hätte ich das (mögliche) Risiko nicht eingehen wollen.

Alles Gute,
Luzie


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
avatar    Sarina07
Status:
schrieb am 12.11.2019 20:12
Vielen lieben Dank für eure Gedanken zu meiner Frage.
Ich habe heute auch im Dienst eine gute Antwort bekommen. Ich habe einfach nicht von mir gesprochen, sondern von einer Kollegin.
Mein Kollege hat es aber verstanden, sehr schnell sogar zwinker und konnte in eine gute und sinnvolle Richtung verweisen, ohne dass es in der ersten Zeit alle erfahren. Das hat gut geklappt und offiziell ging es nicht um mich.
Seine Reaktion war auch ganz ganz toll.... und ich weiß, dass er im Notfall eingeweiht ist und mich auch ohne große Erklärungen plausibel und diskret entschuldigen wird. Das beruhigt mich schon. Außerdem war mein CB Digi heute bei 2-3 und ich gehe morgen zum FA zwecks hcg Kontrolle. Freitag dann wieder. Dann habe ich eine Tendenz und kann nächste Woche spontan entscheiden.
Er schreibt allerdings nicht prophylaktisch krank, sondern erst dann, wenn die Blutung einsetzt. Er meinte, dass das ja in manchen Fällen Wochen dauern kann. So war es beim letzten Mal zumindest.
Danke euch sehr, Lg Sarina


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
avatar    Dream2012
schrieb am 13.11.2019 14:07
Hallo meine Liebe,

die Daumen sind gedrückt für den heutigen Termin. Bin ja schon seeeeeeehr gespannt und hibbel mit dir. Elefant

LG Dream


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
avatar    Sarina07
Status:
schrieb am 15.11.2019 21:09
Huhu und ganz lieben Dank für Eure Daumen und die Ratschläge. Mein hcg wert war an ES+15 bei etwa 300, was ja ein guter und durchschnittlicher Wert ist. Entgegen des ursprünglichen Plans, werden die Werte nicht weiter verfolgt und der US findet auch erst in der siebten Woche statt. Dies weil mein FA meinte, das nichts für eine gestörte ss spricht, sondern alles für eine intakte und davon solle ich auch ausgehen. Das fand er ganz wichtig und wollte mir mit der Planänderung Sicherheit geben. Ich nehme Utrogest und habe das Gefühl, dass es gut tut. Das ziehen lässt etwas nach und der ZS wird fester und ist weiß, vorher war der immer so wässrig und ging schon ins beige über. Außerdem schlafe ich gut smile
Ich habe derweil auch mit dem Vorgesetzten gesprochen, er freut sich sehr für mich und hält mir den Rücken frei, wenn es notwendig werden sollte. Witzig, dass man auch mit männlichen Kollegen da ganz entspannt über so Themen wie FG und ss und die ersten drei Monate quatschen kann. Aber es sind halt auch alles Väter zwinker
Diese unangenehme Situation ist geklärt und man hat mir deutlich zu verstehen gegeben, dass wir Ehrlichkeit unter einander schätzen und man auch nur dann helfen kann und bei einer Belastung (wie Fg) eben auch mehr Verständnis aufbringen kann.
Fand ich gut smile
Jetzt hoffe ich mal... 🍀


1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.11.19 21:12 von Sarina07.


  Re: Generelles Beschäftigungsverbot / ab wann?
no avatar
   blackmoon
Status:
schrieb am 16.11.2019 07:35
Das klingt super, ich freue mich sehr für Dich und drücke ganz dolle die Daumen !!
Ja, ich war auch erstaunt, dass auch Männer gut mit speziellen Geschichten umgehen können. Bei mir war es die IVF. Ich musste immer wieder Dienste tauschen oder brauchte frei, weil ich mich ja nach den Terminen der KiWu richten musste. Ich habe meine 2 Chefs irgendwann mit eingeweiht, weil es immer schwieriger wurde. Dabei erfuhr ich, dass der eine auch nicht gewollt kinderlos ist, sie hatten auch IVFs, leider alle ohne Erfolg. Am Ende ging ich dann komplett offen damit um und meine gesamte Abteilung (über 30 Leute) hielt mir dauerhaft den Rücken frei und freute sich über den Erfolg. Man weiß eben auch nicht immer, welche Geschichte sich hinter den einzelnen Personen versteckt und vielleicht (leider ja sogar sehr wahrscheinlich) hat mindestens einer Deiner Kollegen auch einmal eine FG erlebt...

Ich hoffe wir lesen hier von Deinem erfolgreichen US in der 7. Woche und Du kugelst dann schön durch den Winter !!!

Ganz liebe Grüße bm

PS: mein Chef hatte sich immer irgendwie negativ über Kinder und Schwangere geäußert. Heute weiß ich, es ist einfach Selbstschutz. Seine Frau arbeitet auch bei uns, auch sie hat sich sehr für mich gefreut, aber dass die beiden etwas wehmütig sind, auch wenn ihre Behandlung über 20 Jahre zurückliegt, kann ich auch verstehen. Ich hatte natürlich sein Verhalten völlig falsch interpretiert, bevor ich die Geschichte kannte...


1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.11.19 07:39 von blackmoon.




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