Hallo,
Ich habe eine Frage zu krankschreibung & Elterngeld.
Ich bin seit letzten Dienstag bis zum 25.9. krankgeschrieben. Das sind dann genau 6 Wochen & danach bekomme ich für die letzten 10 Tage ein BV von meiner frauenärztin, bis ich in MuSchu bin, damit ich nicht ins Krankengeld falle.
Meine Frage ist jetzt, ob die 6 Wochen beim Elterngeld mit angerechnet werden? Eigtl müsste das ja erst passieren, wenn ich über 6 Wochen krank bin & ins Krankengeld falle - oder?
Lg