@meterchen: Ne, hast mich da etwas falsch verstanden

Ich meinte, dass die Anmeldung im Krankenhaus bei uns einmalig einen FA-Termin ersetzt. Dort im KH wird dann quasi die ganze VU gemacht, damit man innerhalb von zwei Wochen nicht nochmal das ganze beim FA machen braucht.
Ich wollte am Anfang auch gerne meine VUs bei der Hebamme machen lassen, aber dadurch, dass ich alle zwei Wochen zum Doppler muss, ging das nicht mehr. Tja, man nimmt, was man bekommt :D Dafür sehe ich mein Baby regelmäßig im US

@Anträge: oh mist, da war ja noch was

Ich hasse diese ganzen Anträge und bin echt froh, dass mein Mann sie beim Großen übernommen hatte.
Das Wochenende müssen wir uns dann wieder ranhalten.
Den Antrag auf Elternzeit muss du spätestens 7 Wochen vorher einreichen. Das heißt du kannst ihn auch schon zwei drei Monate eher einreichen.
Die Elternzeit läuft bei der Mama ja im Anschluss des MuSchus, somit brauchst du dann nur die Gebrutsurkunde nachreichen.
Aber wenn du warten möchtest, bis das Baby da ist, dann hättest du theoretisch nur eine Woche Zeit.
Bei uns war es so, dass unser Sohn am Mittwoch um 23:55 Uhr auf die Welt kam. Am Donnerstag kam eine Standesbeamtin ins KH um unsere Daten zu erfassen und am Freitag konnte mein Mann die Urkunde bereits beim Standesamt abholen und die Briefe wurden am selben Tag verschickt.
Und was den Zeitraum betrifft, also es ist ja so, dass man grundsätzlich Elternzeit und Elterngeld miteinander nicht verwechseln darf. Das war nämlich unser Fehler damals und wir sind echt durcheinander gekommen.
Elternzeit hat man pro Kind 3 Jahre Anspruch, allerdings eben nicht durchgehend bezahlt.
An bezahlten Monaten (Elterngeld) hat man nur 12+2 Monate.
Ein Elternteil darf maximal 12 Monate nehmen. Wenn der Vater auch noch bezahlte Elternzeit nehmen möchte, dann kommen noch zu den 12 Monaten 2 Monate drauf.
Ihr könnt euch frei überlegen, wie ihr die bezahlten Monate aufteilt, je nachdem, wie wichtig euch die Zeit ist bzw. wie das mit dem Beruf vereinbar ist.
Mein Mann und ich haben zum Beispiel bei Kind Nr.1 es so gehabt: Ich hatte zunächst einen Monat länger MuSchu (Da Frühgeburt und somit wird ein Monat Elterngeld abgezogen) und 7 Monate bezahlte Elternzeit, mein Mann hat 6 Monate bezahlte Elternzeit genommen. Wir wollten nachdem unser Weg zum ersten Kind so schwer war, die erste gemeinsame Zeit miteinander voll auskosten und haben deshalb finanziell zurückgesteckt. Und die Elternzeit kann man auch parallel nehmen

Wir würden das immer wieder so machen, war wirklich eine schöne Zeit und meiner Meinung nach kann man das beim ersten Kind besser finanziell verkraften, als beim zweiten Kind.
Jetzt beim zweiten Kind nehme ich ganz klassisch die 12 Monate und er 'nur' die zwei Monate, damit diese nicht verfallen, wenn er sie nicht nimmt. Wäre ja schade drum!
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!
Liebe Grüße,
Wildblüte