Also ich würde da mal bei der EG Stelle anrufen, komisch das sich das so überschneidet.
Wenn dann kann ich mir vorstellen dass es bei euch wie vor dem doppelten EG gehandelt wird, wobei das eben nicht rechtens war daher das doppelte EG. Das gabs ja nur weil die das Gesetz nicht richtig ausformuliert haben und ein Paar hat das genutzt und geklagt und gewonnen.
Das wäre ein super blöd für euch, denn dann habt ihr nur 12+2 Monate EZ.
Zu deiner Mutterschutzfrage, Mutterschutz bekommst du nur für die ss nicht pro Kind. Also 12 Wochen plus max. 6 Wochen sollten die Kinder früher kommen. Diese 6 Wochen sind die vor dem ET und wenn deine Kinder 6 Wochen oder früher kommen bekommst du die hintendran gehängt, kommen sie 4 Wochen früher bekommst du 4 Wochen usw.
Mutterschutzgeld wird beim Elterngeld verrechnet und bis auf wenige Ausnahmen erhältst du 0€ EG, was theoretisch ok ist man bekommt ja MuSchugeld. Denk aber daran solltest du splitten werden deine 12 Monate nicht auf 24 gesplittet sondern bei Geburt zum ET dann erhältst du nach den 12 Monaten nur noch 9 weitere Monate EG.
Die Rechnung ist dann so: LM 1-3 Mutterschtz = 0€ Elterngeld LM 4-12 Elterngeld LM 13-21 Auszahlung der 2. hälfte von LM 4-12.
Je früher die Kinder kommen umso kürzer ist also der Bezug bei mir war glaub ich nach altem recht ab LM 19 Ende ich hatte aber Glück mit dem neuen Urteil.