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  Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   gelöschter User
schrieb am 04.12.2014 23:08
Ihr Lieben, sacht mal kapiert einer von Euch die Aufteilung ab '15?

1. wird ja ab 1.1.15 das doppelte Elterngeld abgeschafft
2. gibt es für ab 1.7.15 geborene das Elterngeld-Plus

mit Geburtstermin am 1.5. gilt also bei uns weder noch ....

Wie auch immer möchte ich nun ganz konkret wissen: ich habe ja 12Wochen nach Geburt Mutterschutz. So, mit meinem Mann haben wir ja 12+4 Monate Anspruch auf Elterngeld. Macht in Summe 16 Monate! Werden mir für die 12Wo Mutterschutz und 2Kinder tatsächlich 6Monate (2Kinderx3Mon) abgezogen? Habe das so gelesen... wer hat das hinter sich und kann mir helfen? Dann hätte ich ja quasi nur noch 6Monate Elterngeld und mein Mann 4. das waere ja doppelte Strafe wo bei 8 Wo und einem Kind nur 2 von 12 abgezogen werden... dann müsste man ja Zwillingsmüttern auch die doppelte EZ gewähren....

Danke!


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   Sunshine_M
schrieb am 05.12.2014 06:52
Ich kann dir deine frage konkret nicht beantworten weil ich keinen Anspruch auf MutterSchaftsGeld habe und somit glaube ich zumindest die MutterSchutzzeit auch weg fällt

Es ist wirklich eine Frechheit meiner Meinung nach.auch aber nörgeln hilft ja leider nichts.Ich bin sehr sauer


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
avatar    auraya
schrieb am 05.12.2014 07:53
Das kann ich mir nicht vorstellen das dir 6 monate abgezogen werden

Du hast drei Monate Mutterschutzzeit in welchen du Mutterschutzgeld bekommst also werden auch diese drei Monate mit der Elternzeit in welchen du Elterngeld bekommen könntest/würdest verrechnet.

6 Monate Verrechnung wäre pure Verar....sche


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   Sayuri2011
Status:
schrieb am 05.12.2014 10:47
Hallo,

da im Mutterschutz die Elternzeit zwingend für beide auf dich geht, zählt tatsächlich der Elterngeldanspruch da. Du bekommst also Elterngeld, bzw. es wird mit deinem Gehalt aufgerechnet. Ist bei mir gerade so (noch Mutterschutz bei Zwillingen) und somit bekomme ich 0,0 € Elterngeld, im angerissenen Elterngeldmonat anteilig und danach normal. Dein Mann stellt ja extra Elterngeldantrag und kann während Mutterschutz nehmen, geht halt vom Anspruch insgesamt ab. Ist schon etwas seltsam... HarzIV Empfanger erhalten im Mutterschutz Elterngeld, halt den Mindestsatz. Übriges, rechne man lieber mit 18 Wochen Mutterschutz. Zwillinge sind oft Frühgeborene

Viele Grüße,
Sayuri


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  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
avatar    Alice Cullen
Status:
schrieb am 05.12.2014 16:33
Also ich würde da mal bei der EG Stelle anrufen, komisch das sich das so überschneidet.

Wenn dann kann ich mir vorstellen dass es bei euch wie vor dem doppelten EG gehandelt wird, wobei das eben nicht rechtens war daher das doppelte EG. Das gabs ja nur weil die das Gesetz nicht richtig ausformuliert haben und ein Paar hat das genutzt und geklagt und gewonnen.

Das wäre ein super blöd für euch, denn dann habt ihr nur 12+2 Monate EZ.

Zu deiner Mutterschutzfrage, Mutterschutz bekommst du nur für die ss nicht pro Kind. Also 12 Wochen plus max. 6 Wochen sollten die Kinder früher kommen. Diese 6 Wochen sind die vor dem ET und wenn deine Kinder 6 Wochen oder früher kommen bekommst du die hintendran gehängt, kommen sie 4 Wochen früher bekommst du 4 Wochen usw.

Mutterschutzgeld wird beim Elterngeld verrechnet und bis auf wenige Ausnahmen erhältst du 0€ EG, was theoretisch ok ist man bekommt ja MuSchugeld. Denk aber daran solltest du splitten werden deine 12 Monate nicht auf 24 gesplittet sondern bei Geburt zum ET dann erhältst du nach den 12 Monaten nur noch 9 weitere Monate EG.
Die Rechnung ist dann so: LM 1-3 Mutterschtz = 0€ Elterngeld LM 4-12 Elterngeld LM 13-21 Auszahlung der 2. hälfte von LM 4-12.

Je früher die Kinder kommen umso kürzer ist also der Bezug bei mir war glaub ich nach altem recht ab LM 19 Ende ich hatte aber Glück mit dem neuen Urteil.


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   gelöschter User
schrieb am 05.12.2014 18:00
ähm danke, aber ich motze nicht ich mag kalkulieren....

Mutterschutz fällt nie weg das ist der Gott sei Dank in D vorhandene Gesundheitsschutz nach der Geburt!


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   gelöschter User
schrieb am 05.12.2014 18:16
hey ihr lieben, ich weiss dass ich in den 12Wo Gehalt und kein EG erhalte, das ist ja ok!

So, nun frage ich mich aber wie lange ich nach dem Mutterschutz die 65/67% erhalte...

Also, mal angenommen die know mmen im April gilt 04,05,06 Muschu, dann EG für mich bis wann denn, wenn mein Mann in den drei Monaten auch zuhuse bleibt? Hat er dann 3 Mon und ich 3 Monate von den 16 aufgebraucht? Bleiben uns dann noch 10 Monate EG für mich?

Versteht ihr was ich meine? Ich denke nämlich, das mir für 04,05,06 Muschu schon 6 Monate abgezogen werden....


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   Michamaria
schrieb am 05.12.2014 23:19
Hi,
Ihr habt nur 12+2 Monate. Deine Mutterschutz monate sind drei davon, alle die dein Mann nimmt gehen davon ab egal ob gleichzeitig oder hintereinander. Also wenn er parallel zu Deinem Muschu 3 Monate nimmt habt ihr von 14 Monaten 6 verbraucht und noch 8 übrig die ihr parallel oder einzeln nehmen könnt.
Also wenn Sie zwischen 1.1.15 und vor 1.7.15 kommen.
Lg


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   gelöschter User
schrieb am 06.12.2014 10:21
Hey, so kapier ich es auch. Ich dachte immer wir hätten 12+4, aber wir haben wohl auch nur die 12+4 innerhalb der ersten 14 Monate! Daher kommt der Aspekt 6 in 3 Monaten abzuziehen. Nicht weil es 2 Kinder sind, sondern weil beide Eltern dort möglicherweise zuhause bleiben ...

DAnke!


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   Michamaria
schrieb am 06.12.2014 17:23
Hi nochmal,wie kommst du auf 12+4. das war in Überlegung aber soweit ich weiß sind es bei zwillingen 12+2. und hast du das irgendwo schriftlich?
Lg


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   gelöschter User
schrieb am 06.12.2014 18:09


Durch die Abschaffung des doppelten EG erhalten Zwillingseltern dann 4 Partnerschaftsmonate, aber wie sich das liest wohl auch erst ab 1.7....

Da sind ja echt mal 5 Monate dabei in denen man völlig geloost hat...


  Re: Elterngeld und -zeit Zwillinge
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   Michamaria
schrieb am 07.12.2014 23:01
Hi,
Ja leider bekommen ja auch zwei und hatten auch fest mit 12+4 gerechnet. Jetzt sind wir schwer am überlegen wie wir die Monate verteilen.
Lg




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