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  zum 1000.Mal bestimmt - Urlaubsanspruch bis Mutterschutz
avatar    Katzeecht
Status:
schrieb am 03.12.2014 11:38
Hallo ihr lieben,

ich glaub die Frage gab es schon tausend Mal - aber ich bin total unsicher - und ihr wisst hier so viel smile

Ich hab ab 16.01. MuSchu also letzter Arbeitstag ist der 15.01.
Errechneter Entbindungstermin ist der 27.02.2015

Ich habe einen Jahres-Urlaus-Anspruch von 26 Tagen

Wieviel Urlaubstage habe ich dann noch 2015?

Danke und lg Katze


  Re: zum 1000.Mal bestimmt - Urlaubsanspruch bis Mutterschutz
no avatar
   gelöschter User
schrieb am 03.12.2014 12:09
Zitat
Katzeecht
Hallo ihr lieben,

ich glaub die Frage gab es schon tausend Mal - aber ich bin total unsicher - und ihr wisst hier so viel smile

Ich hab ab 16.01. MuSchu also letzter Arbeitstag ist der 15.01.
Errechneter Entbindungstermin ist der 27.02.2015

Ich habe einen Jahres-Urlaus-Anspruch von 26 Tagen

Wieviel Urlaubstage habe ich dann noch 2015?

Danke und lg Katze

Für die Zeit bis Ende des Mutterschutzes. Also bis 8 Wochen nach Entbindung bekommst Du Urlaubstage. Wann endet Dein Mutterschutz?
Für Monate mit Elternzeit wird der Urlaubsanspruch entsprechend um 1/12 gekürzt.

LG Nozilla


1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.12.14 12:10 von Nozilla.


  Re: zum 1000.Mal bestimmt - Urlaubsanspruch bis Mutterschutz
avatar    Katzeecht
Status:
schrieb am 03.12.2014 12:49
Hallo,

also der Mutterschutz 8 Wochen nach der entbindung wäre ja planmäßig bis 24.04. - also müsste ich quasi rechnen wie als würde ich Januar bis April noch arbeiten?


  Re: zum 1000.Mal bestimmt - Urlaubsanspruch bis Mutterschutz
no avatar
   Niffelchen
Status:
schrieb am 03.12.2014 13:36
ja genau.


26 tage : 12 Monate x 4 Monate


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  Re: zum 1000.Mal bestimmt - Urlaubsanspruch bis Mutterschutz
no avatar
   babydoll.xx
schrieb am 03.12.2014 15:57
Hallo,

beschäftige mich zur Zeit auch mit diesem Thema:
meine Frage ist allerdings etwas anders....dass ich einschließlich MuSchu-Zeit noch Urlaubsanspruch habe - davon ausgehend, danach nicht weiter zu arbeiten - ist klar;
aber bei mir wärs wie folgt:
ich arbeite bis MuSchu, bin dann die 6-8 Wochen weg und mache danach gleich weiter mit Teilzeit <30Stunden die Woche, sodass es schon als Elternzeit zählt und ich ja auch anteilig Elterngeld bekomme.
Aber dann müsste ich doch, weil ich ja arbeite, trotz Elternzeit Urlaubsanspruch haben???

Hoffe, ihr könnt mir helfen?!

liebe Grüsse


  Re: zum 1000.Mal bestimmt - Urlaubsanspruch bis Mutterschutz
avatar    Katzeecht
Status:
schrieb am 03.12.2014 18:03
Oh super vielen Dank das hilft mir schon sehr weiter!


  Re: zum 1000.Mal bestimmt - Urlaubsanspruch bis Mutterschutz
no avatar
   biene911
Status:
schrieb am 03.12.2014 18:25
Zitat
babydoll.xx
Hallo,

beschäftige mich zur Zeit auch mit diesem Thema:
meine Frage ist allerdings etwas anders....dass ich einschließlich MuSchu-Zeit noch Urlaubsanspruch habe - davon ausgehend, danach nicht weiter zu arbeiten - ist klar;
aber bei mir wärs wie folgt:
ich arbeite bis MuSchu, bin dann die 6-8 Wochen weg und mache danach gleich weiter mit Teilzeit <30Stunden die Woche, sodass es schon als Elternzeit zählt und ich ja auch anteilig Elterngeld bekomme.
Aber dann müsste ich doch, weil ich ja arbeite, trotz Elternzeit Urlaubsanspruch haben???

Hoffe, ihr könnt mir helfen?!

liebe Grüsse

Klar hast du dann Urlaubsanspruch. Normalerweise berechnet an deine Wochentagen.
Bsp. vorher 30 Tage urlaub bei 5tage woche.

Bei 15 h auf 3 Tage hättest du dann 18 Tage Urlaubsanspruch, bei 15 h auf 5 Tage die normalen 30 Tage.

Wenn du nur den MuSchu weg bist dürfte auch nix gekürzt werden.


  Re: zum 1000.Mal bestimmt - Urlaubsanspruch bis Mutterschutz
no avatar
   babydoll.xx
schrieb am 04.12.2014 20:45
Guten Abend!

Vielen Dank für die genaue Info....
hat mir sehr geholfen, bin beruhigt!

Liebe Grüße und noch einen schönen Advent!




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