Hallo,
beschäftige mich zur Zeit auch mit diesem Thema:
meine Frage ist allerdings etwas anders....dass ich einschließlich MuSchu-Zeit noch Urlaubsanspruch habe - davon ausgehend, danach nicht weiter zu arbeiten - ist klar;
aber bei mir wärs wie folgt:
ich arbeite bis MuSchu, bin dann die 6-8 Wochen weg und mache danach gleich weiter mit Teilzeit <30Stunden die Woche, sodass es schon als Elternzeit zählt und ich ja auch anteilig Elterngeld bekomme.
Aber dann müsste ich doch, weil ich ja arbeite, trotz Elternzeit Urlaubsanspruch haben???
Hoffe, ihr könnt mir helfen?!
liebe Grüsse