Huhu.
Ich habe auch mal eine Frage zum Urlaub und so.
Ich habe noch 24 Tage Resturlaub von diesem Jahr und entbinde vorrauss.im Februar.
Mir hat die Dame unserer Buchhaltung gesagt, das ein Teil dieses Urlaubs verfällt und nun meine Frage:
Ist es wohl möglich den Resturlaub im Anschluss an den Muschu zu nehmen mit evtl einigen Tagen des neues Urlaubs 2015 um einen vollen Monat zu erlangen und anschließend dann in Elternzeit zu gehen? Das muss ich ja dann sicher auch so im Elternzeitantrag formulieren und dementsprechend was vermerken können im Elterngeldantrag.
Habe ich überhaupt vollen Anspruch auf Urlaub 2015 wenn ich 1 Jahr und 7 Monate in Ez bin?
Ich frage da sicher noch mal auf der Arbeit nach weil ich auch nicht weiß, wieviele Tage allein vom Resturlaub verfallen.
Zur Info:habe diesen Urlaub nicht eingetragen d.h auch nicht genehmigt.
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt.
Lg und schon mal danke fürs antworten.