|
News rund um den Kinderwunsch | ||
---|---|---|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
||
![]() |
|
berlin1971
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 10:39 |
Registriert seit 20.07.11 Beiträge: 581 |
|
Krabbenmama
schrieb am 30.10.2014 10:44 |
Registriert seit 01.10.06 Beiträge: 6.109 |
![]() |
gelöschter User
schrieb am 30.10.2014 11:32 |
|
La esperanza**
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 11:55 |
Registriert seit 24.11.11 Beiträge: 3.891 |
|
cupcake77
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 12:03 |
Registriert seit 19.06.10 Beiträge: 2.276 |
|
berlin1971
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 12:06 |
Registriert seit 20.07.11 Beiträge: 581 |
Zitat
Nozilla
Hallo
der Urlaub verfällt nicht. Es gibt allerdings eine Einschränkung durch ein Gerichtsurteil. Wenn der Urlaub bereits genehmigt war, verfällt er leider im BV, da der AG hier seinen Pflichten nachgekommen ist durch die Genehmigung. Mir verfallen so 9 Urlaubstage 2014.
[www.frag-einen-anwalt.de]
Das Mutterschutzgesetz spricht leider nur von "nicht erteiltem Urlaub", der bestehen bleibt. Ein genehmigter Urlaub gilt als erteilter Urlaub.
Mein AG hat dazu sogar eine Dienstanordnung verfasst.
Wenn Du ab 2016 in Teilzeit arbeitest, darf der Urlaub dir nicht auf die Teilzeitstundenzahl zusammengekürzt werden. Dazu gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
[www.frauen.dbb.de]
Wenn meine Beschäftigung nach der Elternzeit weiterläuft, kann ich mir den Urlaub nicht auszahlen lassen. Dies geht nur im Zusammenhang mit einer Kündigung.
LG Nozilla
|
Mia90
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 12:06 |
Registriert seit 21.01.14 Beiträge: 1.009 |
|
berlin1971
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 12:10 |
Registriert seit 20.07.11 Beiträge: 581 |
Zitat
cupcake77
Dein Urlaub verfällt nicht.
Das Mutterschutzgesetz wurde 2002 neu geregelt.
Auch bereits genehmigter Urlaub bleibt dir erhalten.
Schau mal hier [gremien.hu-berlin.de]
Liebe Grüsse,
Maya
![]() |
gelöschter User
schrieb am 30.10.2014 12:11 |
Zitat
Mia90
Huhu,
also ich hätte im November jetzt eigentlich auch noch 2 Wochen Urlaub, die ich durchs BV nicht nehmen kann. Hab dann gefragt als ich das BV eingereicht habe und meine Stationsleitung sagte, dass ich diesen dann an die Elternzeit anhängen kann.
Frag am besten bei deinem AG nach.
Liebe Grüße
|
berlin1971
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 12:12 |
Registriert seit 20.07.11 Beiträge: 581 |
Zitat
Mia90
Huhu,
also ich hätte im November jetzt eigentlich auch noch 2 Wochen Urlaub, die ich durchs BV nicht nehmen kann. Hab dann gefragt als ich das BV eingereicht habe und meine Stationsleitung sagte, dass ich diesen dann an die Elternzeit anhängen kann.
Frag am besten bei deinem AG nach.
Liebe Grüße
![]() |
gelöschter User
schrieb am 30.10.2014 12:23 |
|
cupcake77
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 12:48 |
Registriert seit 19.06.10 Beiträge: 2.276 |
Zitat
Nozilla
Ich hab jetzt Meister Google nochmal bemüht.
Der Tenor der Seiten etc ist eindeutig. Genehmigter Urlaub ist erteilter Urlaub.
Evtl. müsste sich da eine Frau mal durch alle Instanzen klagen. Aber wer macht das schon in unserem Zustand?
![]() |
gelöschter User
schrieb am 30.10.2014 13:38 |
Zitat
cupcake77
Zitat
Nozilla
Ich hab jetzt Meister Google nochmal bemüht.
Der Tenor der Seiten etc ist eindeutig. Genehmigter Urlaub ist erteilter Urlaub.
Evtl. müsste sich da eine Frau mal durch alle Instanzen klagen. Aber wer macht das schon in unserem Zustand?
In meinem Link [gremien.hu-berlin.de] steht "erhaltener" Urlaub. Bedeutet erhalten = genehmigt/erteilt???
Für mich bedeutet erhalten, das ich zu dieser Zeit Urlaub hatte und nicht gearbeitet habe.
Jetzt bin ich auch verwirrt. Ich hatte auch ein BV, und mir blieb der nicht genommene Urlaub während des BV nach der Elternzeit erhalten, obwohl dieser bereits genehmigt war.
|
cupcake77
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 15:06 |
Registriert seit 19.06.10 Beiträge: 2.276 |
Zitat
Nozilla
Zitat
cupcake77
Zitat
Nozilla
Ich hab jetzt Meister Google nochmal bemüht.
Der Tenor der Seiten etc ist eindeutig. Genehmigter Urlaub ist erteilter Urlaub.
Evtl. müsste sich da eine Frau mal durch alle Instanzen klagen. Aber wer macht das schon in unserem Zustand?
In meinem Link [gremien.hu-berlin.de] steht "erhaltener" Urlaub. Bedeutet erhalten = genehmigt/erteilt???
Für mich bedeutet erhalten, das ich zu dieser Zeit Urlaub hatte und nicht gearbeitet habe.
Jetzt bin ich auch verwirrt. Ich hatte auch ein BV, und mir blieb der nicht genommene Urlaub während des BV nach der Elternzeit erhalten, obwohl dieser bereits genehmigt war.
So wie ich das als juristische Laiin herausgefunden habe, bedeutet erhalten, dass der Urlaub vom Arbeitgeber möglich gemacht worden ist. Das ist mit der Genehmigung von seiner Seite aus geschehen. Ob er dann tatsächlich genommen werden konnte, ist da zweitrangig.
Mein AG verfährt auch erst seit letztem Jahr so und hat das wie geschrieben begründet.
Aber wenn jemand ein Gerichtsurteil findet, das diesen Wortlaut "erhalten" genau auslegt, dann bitte her damit. Ich würde ja auch davon profitieren!
|
Alice Cullen
Status: ![]() schrieb am 30.10.2014 19:10 |
Registriert seit 18.04.10 Beiträge: 8.566 |