Zitat
kattilein
Also ich habe da mal eine frage für meine Freundin. ..die hat einen kindrrwunsch ..hat aber heute ihren neuen Arbeitsvertrag in teilzeit unterschrieben. . .
was passiert jetzt wenn sie während der probeteit schwanger wird??
Und hat sie Anspruch auf das Elterngeld nach teilzeit Tarif oder nur diese 300 Euro?
Denn ich habe gehört das man zb nur volles Eltern Geld bekommt wenn man 1jahr dort gearbeitet hat. ...
stimmt das???
Muss jetzt erstmal fragen, in welchem Land deine Freundin lebt?
In Österreich ist es so, dass der Arbeitgeber in der Probezeit das Dienstverhältnis jederzeit auflösen kann (auch wenn deine Freundin schwanger ist). Sobald diese Frist vorbei ist, hat sie vollen Kündigungsschutz. Achtung, verschweigen und abwarten zählt nicht, es besteht Meldepflicht
Ob das in Deutschland genauso wäre, weiß ich leider nicht.
Lg