Zitat
schmetterfly
Ok....ich ruf jetzt nochmal bei mir Geschäft an. Hab grad mit der eltergeldstelle telefoniert. Das elterngeld wird ja nach lebensmonaten bezahlt. Und ich kann quasi lebensmonat 1 und 2 ankreuzen und den dritten lebensmonat auslassen und dann wieder 4-13 ankreuzen. Muss aber aufpassen das sich das dann wirklich nicht überschneidet. Ich soll nach der geburt nochmal anrufen. So jetzt hoff ich mal das die gute frau in der
Personalabteilung nicht ganz so schlechte laune hat wie sonst.
Sodelle hab jetzt angerufen. Begeistert war sie zwar nicht aber ich kann den urlaub erst nehmen und dann in elternzeit gehen. Aber ich sie hat gleich rum gemeckert das ich bedenken soll das die elternzeit trotzdem mit dem 3. Geburtstag meines kindes endet egal ob ich die elternzeit direkt nach dem mutterschutz nehme oder einen monat später!
Ich verstehe immer noch nicht was dir das bringen soll den Resturlaub zischen Mutterschutz und Elternzeit dazwischen zu schieben, da dir schon mehrfach geschrieben (sogar samt Gesetz) wurde, dass der Resturlaub nicht verfällt und kann ohne Probleme nach der Elternzeit genommen werden.
Erhoffst du dir da mehr Geld als Elterngeld? Wenn du 20 Tage Urlaub hast, also bezahlt, was ist dann mit den restlichen Tagen vom Monat? Dann bekommst du eben 2/3 des Gehalts statt 56-57% als Elterngeld. Rettet dich das wirklich, die paar Euronen mehr einmalig? Was sind dann die 10 Resttage vom Urlaubsmonat, unbezahlter Urlaub oder ab Tag 21 wieder Elternzeit?
Aber wenn du meinst es so kompliziert machen zu müssen und dir was bringt, was soll`s