beim Steuerklassenwechsel immer schön dran denken, dass man nicht nachher soviel steuern nachzahlen muss. Das Elterngeld wird ja wohl nicht direkt versteuert, unterliegt aber der Progression.

Es erhöht die Progression. Es wird einfach so gemacht, daß z.B. das zu versteuernde Einkommen beträgt 20.000 Euro. Dann wird das Elterngeld dazugerechnet z.b. 10.000,00 Euro. Und das ergibt dann den Steuersatz, der euch belastet wird. Aber der Steuersatz wird nur auf die 20.000,00 Euro zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Genauso wird das Muttschutzgeld behandelt. Wenn Du also z.b. 1.000,00 euro Elterngeld erhälst und Dein Mann ordentlich verdient, dann kannst gleich mal einen Monat Elterngeld für die Steuer auf die Seite legen. Das ist genau das was ich gemeint habe. Im extremfall erhält man vielleicht für gerade mal 8 Monate Elterngeld. Von den 12 Monaten, die man regulär bekommen sollte, wenn der Mann nicht zuhause bleibt, gehen 2 Monate für den Muschu drauf und je nach dem bis zu 2 Monate für die Steuer. Im Extremfall, aber ein Monat geht sicher für die Steuer drauf.
Nun soll mir noch einmal einer sagen das Elterngeld sei gut, denn das ist bestimmt auch nicht im Sinne der Akademiker usw. Es ist der reinste Betrug, denn verdienen wird im Endeffekt nur der Staat. Außerdem wird man ja so quasi gezwungen nach 12 Monaten wieder zu arbeiten und dann wieder fleißig Steuern zu zahlen.
Das Eerziehungsgeld war komplett steuerfrei und das fand ich schon fair.
LG Bea