Wenn der Vertrag IN der Mutterschutzfrist endet, dann bekommst sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes!
Hier zB von der TK:
Seite 3: Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Schutzfrist aus
Haben Sie eine befristete Beschäftigung, die erst in der Schutzfrist endet, sind Sie bei der TK weiter finanziell abgesichert. Sie erhalten dann das Mutterschaftsgeld für die gesamte Dauer der Schutzfrist. Nur die Höhe ändert sich: Nach dem Ende Ihrer Beschäftigung zahlt Ihnen die TK das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Voraussetzung ist, dass Sie zu Beginn der Schutzfrist TK-Mitglied sind
(http://www.tk.de/tk/rechte-und-finanzen/mutterschaftsgeld/wenn-ihr-arbeitsverhaeltnis-endet/138666?selectedPage=2)
AOK:
Wenn Sie durch die Verlängerung des Vertrages bei Schutzfristbeginn noch im Arbeitsverhältnis stehen, haben Sie auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bis zum 31.01.10 würden Sie Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,- EURO erhalten, und die Differenz bis zum Arbeitsvertragsende von Ihrem Arbeitgeber. Ab Folgetag zahlt Ihre AOK Ihnen Mutterschaftsgeld dann in Höhe des Krankengeldes. Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, maximal jedoch 90 % des Nettoentgelts.
(http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=3020)
Barmer:
Nach Ihren Angaben ist Ihr Arbeitsvertrag befristet und endet zum 31.12.12. Bei Beginn der Schutzfrist - nach Ihren Angaben Mitte Dezember 2012 - stehen Sie demnach noch in einem Arbeitsverhältnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die barmer GEK nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnis Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes berechnen und auszahlen.
(https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Rundum-gutversichert/Ratgeber/Expertenforen/Onlineforen/ForumSchwangerschaft/Forum_20Schwangerschaft.html?appInstanceId=1342695674529963&appView=showThreadView&webflowTraceContainerToken=1342695674774159&tid=97611&eid=421926#b_421926)
Bei welcher KK ist sie denn?
Gruß
Sabine