wie gesagt es ist von fall zu fall verschieden.
wenn sie die ausbildung unterbrochen hat, dann müsste sie es auch im muschu bekommen.
und auch während der elternzeit, situation is die selbe.
ansonsten wenns wie bei sternchen ist, würde ich mich einfach bewerben und reinschreiben, dass ich schwanger bin.
dann lehnen die einen ab und man bekommt das geld.
ich hab auch im feb mein examen bestanden und müsste noch nen pratikum machen was ich aber wegen der ss nicht konnte.
hab da nachgefragt und sie haben es als unterbrechung anerkannt, obwohls ja eig. keine ist.
hätte es auch weiterhin bekommen aber hab jetzt geheiratet also fällts warscheinlich weg. wusst ich vorher bin ich nich drauf angewiesen aber was ich sagen will ist, man kann sowas nich pauschalisieren.