Hallo liebe Schwangeren,
fast hätte ich mich nicht getraut, hier zu posten. In dieser auf mich so beruhigend wirkenden Umgebung von werdenden Mamis. Ich schau mir immer wieder gerne die Bilder hier an

und hoffe, hier auch irgendwann zu landen.
Ich habe eine sehr trockene Frage an Euch aber Ihr seid da sicher firm und könnt' mir Auskunft geben. Mein Mann ist gesetzlich versichert, ich bin privat. Als Hauptverursacher gilt er. Meine Hormonschwäche kann man mit Medis ausgleichen, so dass sich die PKV wehrt, einen Pfennig zu zahlen. Die GKV hat uns lediglich die Spermaaufbereitung zur
ICSI zu 50% genehmigt und bezahlt. Nach viel Recherche bin ich dahinter gekommen, dass in Fällen wie bei uns, die GKV des "Verursachers" die extrakorporalen Maßnahmen übernehmen muss. Nach einigem Briefwechsel hat das die GKV nun auch geschluckt. Jetzt wollen sie aber nur die EBM-Sätze (wie sie über Krankenkassenkarte auch abgerechnet werden) zahlen und die wieder nur zu 50% und die GoÄ-Sätze, die uns die Praxis berechnet hat (übrigens immer nur den 1-fachen Satz) wollen sie nicht genehmigen. EBM und GoÄ ist nicht vergleichbar, da die Leistungspositionen gänzlich voneinander abweichen.
Jetzt bittet mich die GKV um weiteres Infomaterial, aus dem sie entnehmen können, dass nach GoÄ und zu 100% bezahlt werden muss. Es gibt Urteile vom Bundessozialgericht - aber dort steht nur, dass extrakorporale Leistungen in solchen Fällen von der GKV übernommen werden müssen. Hatte jemand einen ähnlichen Fall oder kennt jemand die Rechtsgrundlagen dazu?
Bin um jeden Tipp dankbar. Als Selbstzahler geht uns sonst bald die Luft aus.
Herzlichen Dank.
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.07.07 22:41 von colori.