Hi!
Guck mal...hier hat gestern schonmal jemand ein Beispiel für nen Elternzeitantrag eingestellt, und so ähnlich habe ich meinen auch schonmal vorformuliert.
Du kannst ihn aber erst nach der Geburt einreichen, weil da ja genaue Daten eingesetzt werden müssen!
Ich würde schon ziemlich genau beantragen, wie lange du für dich die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest. Soweit ich weiß, muß sich der Arbeitgeber nicht darauf einlassen, wenn Du nachträglich nochmal verlängern möchtest. Genauso, wenn Du früher wieder arbeiten gehen möchtest!
Mit Deinem Mann das verstehe ich nicht so ganz

Also ich bin auf dem Stand, das man insgesammt 3 Jahre Elternzeit nehmen kann, und sich die aber teilen kann.
Das heißt, wenn Dein Mann auch ein Jahr mit zuhause bleibt, und auch Elterngeld bezieht, kannst Du nur noch 2 Jahre nehmen, und nicht noch um ein Jahr verlängern!
Hoffe, ich erzähle Dir jetzt nichts falsches, aber meines Wissens nach ist das so. Vielleicht liege ich aber falsch, weil es für uns aus finanziellen Gründen eh nicht in Frage kommt, das mein Mann Elternzeit nimmt
L.G.