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  Und nochmal ich - Mutterschutz nach der Geburt und Arbeiten
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   zicke1311
Status:
schrieb am 19.01.2007 11:32
Hallo,

jetzt hab ich noch ne Frage bezüglich des Mutterschutzes nach der Geburt. In dieser Zeit DARF man ja nicht arbeiten, d. h. der Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn mans doch tut. Eigentlich hatte ich aber schon vor, ab und an von daheim was zu machen, so in etwa ab dem 2. Lebensmonat. Mein AG will mich in der Zeit, wo ich daheim bin, quasi auf freier Basis beschäftigen. Geht das dann überhaupt in den acht Wochen nach der Geburt, wenn man quasi selbstständig ist? Oder ist das wurscht, ob selbstständig oder angestellt? Ich will ihn ja nicht in Schwierigkeiten bringen...


  Re: Und nochmal ich - Mutterschutz nach der Geburt und Arbeiten
avatar    Pedechen
Status:
schrieb am 19.01.2007 12:02
Meinste das geht überhaupt? Hast ja schon ein kleines Kind, und dann noch ein Neugeborenes.....
Ich könnte das jetzt noch nicht.


  Re: Und nochmal ich - Mutterschutz nach der Geburt und Arbeiten
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   zicke1311
Status:
schrieb am 19.01.2007 12:11
Na versprechen kann ich natürlich nichts, kommt ja immer auf das Kind an. Sollte es aber ähnlich laufen wie beim ersten Kind, dann funktioniert das schon. Hab ich da ähnlich gemacht, ich kann mich eben nur nicht mehr erinnern, ab wann ich gearbeitet hab. Und da die Artikel immer zeitlich versetzt zum Verfassungsdatum erscheinen, ist es auch nicht nachvollziehbar...


  Re: Und nochmal ich - Mutterschutz nach der Geburt und Arbeiten
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   Emmi75
schrieb am 19.01.2007 12:12
Man DARF zu Hause bleiben und das Gehalt wird bezahlt!!!!! Wenn Du möchtest darfst Du natürlich arbeiten gehen und der AG macht sich nicht strafbar! Wo steht denn sowas??? Die Zeit steht der Mutter und dem Kind netterweise zur Verfügung, und das wird vom Gesetzgeber geregelt. Das ist alles!!


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  Re: Und nochmal ich - Mutterschutz nach der Geburt und Arbeiten
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   Severina77
schrieb am 19.01.2007 12:12
Hallo,
meines Wissens ist arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter auch im Mutterschutz möglich - auch im Angestelltenverhältnis:
"8 Wochen (bzw. bis zu 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) nach der Geburt dürfen Frauen nicht beschäftigt werden. Dies gilt auch nach Tod eines Kindes. In diesem Fall kann die Frau auf ausdrücklichen Wunsch ihr Beschäftigungsverhältnis früher wieder anfangen, ihre Zusage kann sie in diesem Zeitraum jederzeit wiederrufen. "
Liebe Grüße
Nina


  Re: Und nochmal ich - Mutterschutz nach der Geburt und Arbeiten
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   Emmi75
schrieb am 19.01.2007 12:18
Also soviel ich weiß dürfen Angestellte zu Hause bleiben, oder auch auf eigenen Wunsch arbeiten gehen. Das darf aber vom AG nicht verlangt werden.

Selbstständinge dürfen sogar am Tag der Geburt gleich weitermachen. Das liegt in ihrem Ermessen.


  Re: Und nochmal ich - Mutterschutz nach der Geburt und Arbeiten
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   zicke1311
Status:
schrieb am 19.01.2007 12:22
Aha, ich meinte irgendwo mal gelesen zu haben, dass man zwar freiwillig im Mutterschutz vor der Geburt arbeiten darf, aber nach der Geburt selbst dann nicht, wenn man möchte. Nach Eurer Schilderung wäre das ja dann für den Fall des Falles doch kein Problem.
Danke Euch!


  Re: Und nochmal ich - Mutterschutz nach der Geburt und Arbeiten
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   pebbles30
schrieb am 20.01.2007 11:13
Hallo,


als Selbständige interessiert es keinen Menschen wie und ob man arbeitet, viele können ja gar keine Pause machen.


Als Angestellte, darf man bis zur Geburt freiwillig arbeiten.
Nach der Entbindung darf man aber nicht auch nicht freiwillig, soviel ich weiss.

Auf selbständiger Basis interessiert es aber keinen, was man macht.



Viele grüsse
pebbles




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