Hallo tutkum,
unsere Gleichstellungsbeauftragte meinte ich sollte das vorher mit meinem Vorgesetzten abstimmen.
Dann 14 Tage nach der Geburt müsste ich meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, was ich vorhätte.
Bei anschließender Teilzeitarbeit hat sie mich darauf hingewiesen, dass ich meine Teilzeitarbeit zeitlich befristen soll. Das heißt: ich werde ab dem 01.01.xx bis zum 31.12.xx nur 50% arbeiten.
Zum 30.06. müsste ich dann mitteilen, wie ich das im Folgejahr machen möchte. Die Befristung kann dann verlängert werden, oder sie läuft einfadh aus und man fällt automatisch wieder in ein Vollzeitarbeitsverhältnis zurück.
Diese Befristung hat laut ihrem Rat den Vorteil, dass ich nicht automatisch mein Arbeitsverhältnis wechsele, so dass ich später vielleicht nur noch Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit habe.
Grüße
nannipuuh