Hallo,
ich kann da nur zustimmen. Dein Arbeitgeber muss Dir einen anderen ARbeitsplatz zuweisen.
WEnn er das nicht kann oder will, kann er Dich ja freistellen bei vollem Gehalt.
Ein Beschäftigungsverbot erhälst Du nur vom Arzt, wenn dein Leben oder das Leben des Kindes gefährdet ist.
Eine KB macht einen aber nicht automatisch zur Risikoschwangeren, ausser Du hattest schon
Aborte davor im weiteren Entwicklungsstadium, dazu zählen aber meistens keine
Aborte in der 5. oder 6. SSW.
Rede doch mal mit deinem Chef, daß er Dich ins Büro irgendwo versetzt.
Lieber Gruss und viel Glück in der