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  Mutterschutz - was muß ich vorher tun?
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   AlexK
Status:
schrieb am 15.09.2006 14:19
Hallo! LOL

Hab da mal wieder ne Frage.

Ab 18.10. wär ich offiziell im Mutterschutz. (Hab aber vorher noch Überstunden und Urlaub).
Was muß ich denn da alles machen? also, ich mein, wo und wem muß ich wann was melden?
Was braucht mein Arbeitgeber von mir? Und muß ich zur Krankenkasse oder wo hin?

Das ist alles so kompliziert! Hoffe, ihr könnt mir mal nen Tip geben, damit ich da durchblicke.




  Re: Mutterschutz - was muß ich vorher tun?
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   lenna
schrieb am 15.09.2006 14:54
Mein AG wollte eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET.
Die KK bekommt einen ähnlichen Schrieb, der allerdings auf einem KK-Formular erst 7 Wochen vor dem vor. ET ausgestellt werden darf.
das war alles.
Gruß
Lenna


  Re: Mutterschutz - was muß ich vorher tun?
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   kirschli
schrieb am 15.09.2006 15:39
also wenn du noch urlaubstage hast würde ich sie mir nach dem muschu ausbezahlen lassen bzw. nehmen, dann verfallen sie nicht.




  Re: Mutterschutz - was muß ich vorher tun?
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   tati30
schrieb am 15.09.2006 16:20
Also bei uns verfällt der Urlaub nicht, auch wenn ich drei Jahre zu Hause bleiben würde. Der Anspruch bestand/besteht ja.

Wegen der Überstunden hab ich nen Antrag auf Auszahlung gestellt, bzw. über meinen Abteilungsleiter veranlaßt.

Das Attest über den Mutterschutz vom Arzt für den AG hat 5 Euro gekostet, hat aber der AG erstattet. AG war mit Kopie aus Mutterpass nicht zufrieden.

Und die Bestätigung für die Krankenkasse gabs vom Arzt, schicke ich direkt an die Krankenkasse. Hoffe, den Antrag auf MuschG bekomme ich dann automatisch.

LG Tatjana






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