Also bei uns verfällt der Urlaub nicht, auch wenn ich drei Jahre zu Hause bleiben würde. Der Anspruch bestand/besteht ja.
Wegen der Überstunden hab ich nen Antrag auf Auszahlung gestellt, bzw. über meinen Abteilungsleiter veranlaßt.
Das Attest über den Mutterschutz vom Arzt für den AG hat 5 Euro gekostet, hat aber der AG erstattet. AG war mit Kopie aus Mutterpass nicht zufrieden.
Und die Bestätigung für die Krankenkasse gabs vom Arzt, schicke ich direkt an die Krankenkasse. Hoffe, den Antrag auf MuschG bekomme ich dann automatisch.
LG Tatjana