Vertrag mit Fitnessstudio darf von Schwangeren fristlos gekündigt werden
Das Amtsgericht Mühldorf am Inn hat entschieden, dass schwangere Frauen einen Vertrag mit ihrem Sport- und Fitnessstudio fristlos kündigen dürfen.
Geklagt hatte eine junge Frau aus Bayern, die ab dem sechsten Monat keinen Sport mehr treiben konnte. Der Betreiber des Fitnessstudios wollte sie jedoch nicht vor Vertragsenden von ihrem Mitgliedsbeitrag entbinden. Er vertrat die Ansicht, dass eine Schwangere laut Vertragsklausel nur ein Recht auf Aussetzung des Vertrages habe.
Das Gericht sah dies allerdings anders: Der Fitnessstudio-Besitzer wurde verurteilt, die bereits für das kommende Halbjahr eingezogenen Beiträge zurückzuerstatten. Ab einem bestimmten Zeitpunkt sei es einer Schwangeren körperlich nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich, das Trainingsangebot zu nutzen, so der Richter. Die junge Mutter könne außerdem nicht gezwungen werden, in unabsehbarer Zeit nach der Entbindung den Fitnessvertrag fortzuführen, da die Geburt eines Kindes ihre Lebensgestaltung grundlegend ändere. (Az.: 1C 832/04).