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  Beschäftigungsverbot
no avatar
   Auto
schrieb am 13.09.2006 11:12
Hallo

Estmal möchte ich mich bedanken, dir mir Montag geantwortet haben, DANKE.
Ihr habt mir sehr geholfen.
Aber ich habe noch eine Frage, wie sieht das mit Urlaub und Überstunden aus, die verfallen bestimmt.

Liebe Grüße


  Re: Beschäftigungsverbot
avatar    sturzpueppi
schrieb am 13.09.2006 11:13
nö, eigentlich nicht. Urlaub müsste ausbezahlt werden, und Überstunden ja nach vertraglicher Regelung (bei uns werden die z. B. nur in Freizeit abgegolten, nicht ausbezahlt).




  Re: Beschäftigungsverbot
no avatar
   Auto
schrieb am 13.09.2006 11:22

Ich glaube Überstunden gibt es auch nur in Freizeit wieder, aber ich kann sie ja nicht mehr in Freizeit nehmen. Ich brauche ja nicht mehr arbeiten, und war nun!!!!


  Re: Beschäftigungsverbot
no avatar
   destiny6178
schrieb am 13.09.2006 12:33
hallo,

also ich habe meinen kompletten urlaub ausbezahlt bekommen, allerdings hatte ich auch nur einen befristeten av.

also wenn du keine möglichkeit hast den urlaub mit in das nächste jahr zu nehmen (fals du gleich wieder arbeiten willst) dann steht dir der urlaub ausbezahlt zu.

ansonsten frag beim gewerbeaufsichtsamt nach, die können dir zumindest die fragen mit den überstunden noch beantworten.

lg carmen




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  Re: Beschäftigungsverbot
no avatar
   Jule1707
schrieb am 13.09.2006 19:22
Hallo, ich habe meine Überstunden ausbezahlt bekommen und den Urlaub kann ich mit ins neue Jahr nehmen. Ein paar Tage werde ich gleich an das Erziehungsjahr dranhängen.






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