hallo,
also ich habe meinen kompletten urlaub ausbezahlt bekommen, allerdings hatte ich auch nur einen befristeten av.
also wenn du keine möglichkeit hast den urlaub mit in das nächste jahr zu nehmen (fals du gleich wieder arbeiten willst) dann steht dir der urlaub ausbezahlt zu.
ansonsten frag beim gewerbeaufsichtsamt nach, die können dir zumindest die fragen mit den überstunden noch beantworten.
lg carmen