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  Fachfrage, arbeitslos zum Ende der schwanger werden
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   silke2007
Status:
schrieb am 13.09.2006 10:20
Guten morgen,

oder soweit ich das jetzt noch sagen kann.

Mein Chef hat mir gerade mitgeteilt, das er zum 31.12. die Firma schliessen will traurig. Was natürlich nicht so schlimm ist, jedoch komme ich dann wohl nicht um die Rennerei mit dem Arbeitsamt drumherum.

Habe ich denn die Chance überhaupt dann noch Arbeitslosengeld für die restl. Monate bis zu Entbindung zu kriegen und wie sieht das dann mit dem Elterngeld aus Ich hab ne Frage

Das beste wäre, mein Chef würde noch 3 Monate (ET 23.03.07) mit der Schließung warten, aber das kann ich ja wohl schlecht verlangen, oder?

Hat irgendjemand hier eine solche oder ähnliche Erfahrung gemacht?

Eine im Moment etwas ratlose




  Re: Fachfrage, arbeitslos zum Ende der schwanger werden
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   gelöschter User
schrieb am 13.09.2006 10:23
Mhh, das ist ja echt ne doof Situation.

Arbeitslosengeld bekommst du auf jeden fall.

Mutterschaftsgeld auch. Elterngeld errechnet sich meines Wissens nach dem Einkommen der letzten 12 Monate, also bekommst du da auch auf jeden Fall was, wie hoch weiß ich nur nicht.




  Re: Fachfrage, arbeitslos zum Ende der schwanger werden
avatar    sonne70
schrieb am 13.09.2006 10:31
Genau. Du bekommst auf jeden Fall bis zum Beginn des MuSchu Arbeitslosengeld. Ab dann zahlt die KK in gleicher Höhe weiter bis, ich glaube, sechs oder acht Wochen nach der Geburt. Und dann gibt es das Elterngeld, das sich aus Deinem Einkommen der letzten 12 Monate errechnet.

Leider kannst Du noch nirgends ausrechnen lassen, wieviel das genau ist. Es ist noch nicht mal geregelt, welche Behörde nachher für das Elterngeld zuständig ist und die Richtlinien zur Berechnung sind auch noch lange nicht da. Mir wurde gesagt, ich solle Anfang 2007 mal nachfragen (unser ET ist 14.1., tsts).
LG
Renate




  Re: Fachfrage, arbeitslos zum Ende der schwanger werden
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   similian
schrieb am 13.09.2006 10:38
Hallo Silke

Wenn jemand die Firma schliesst, muss er ja seinen Mitarbeitern KÜNDEN. Oder?

Also einer schwanger kann man ja nicht künden! Somit muss er Dir bestimmt noch den Lohn zahlen und auch bis Ende Mutterschutz für Deinen Verdienst aufkommen!

Alles gute lg




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  Re: Fachfrage, arbeitslos zum Ende der schwanger werden
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   Nessy
schrieb am 13.09.2006 11:18
Wenn es den Betrieb nicht mehr gibt, braucht auch der ehemalige AG keinen Lohn mehr zahlen, und bei Betriebsaufgabe kann auch während der Schwangerschaft gekündigt werden. Oder soll der gute Mann etwa aus eigner Portokasse noch Lohn zahlen obwohl er dann ja auch kein Einkommen mehr hat?

Silke du meldest dich ganz normal Arbeitslos, du gibtst vor für ollzeit für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen wie bisher auch, lass dir nichts anderes einreden, denn wenn die fragen und du sagst Teilzeit dann wird dein ALG1 anteilig auf eine Teilzeit ausgerechnet, raffiniert die Ämter, wenn du sagst du stehst aufgrund der Schwangerschaft nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, bekommst du KEIN ALG1, das setzt nähmlich vorraus dass du vermittelbar bist. Dann wenn du einige Tage Arbeitslos bist holst du dir einen Krankenschein, besser noch ein Beschäftigungsverbot, Unwohlsein, ständige Rückenschmerzen, Kopfschmerzen...e.c.t., dann setzt die Arbeitslosenzeit aus und du giltst als Krank, die KK übernimmt alle Kosten, bei Krankheit 6 Wochen, bei Beschäftigungsverbot bis zur Geburt, Krankengeld wird mit Mutterschaftsgeld verrechnet.

Dir steht 1 Jahr Arbeitslosenzeit zu, wenn du nach dem Elternjahr noch keine Anstellung gefunden hast, springt dein alter Anspruch wieder an und die Arbeitslosenzeit läuft weiter, mußt nur wieder angeben trotz des Kindes Vollzeit arbeiten zu wollen, wegen der fiesen Berechnung, wenn du dann Angebote bekommst kannst du ja immer noch prüfen wie die für dich in Frage kommen, wie , wo Kind unterbringen, Arbeitszeit e.c.t.! Wenn die Dame vom Amt fragt wie das gehen soll mit Kleinstkind und Vollzeit arbeiten, brauchst du keine Auskunft geben, das geht die nichts an ob Tagesmutter, Grippe oder Oma....du kannst aber vorgeben nur von z.B. 8-16 Uhr zu arbeiten, dann dürfen die dir schon mal keine Jobs anbieten wo Spät- und Nachtschichten dabei sind.

Wenn du noch Fragen hast ...weißt ja o ich stecke.

Ich mach meine kleine ICH-AG auch am 31.12 zu (habe keine Mitarbeiter die ich kündigen müsste)und widme mich dann meinem wachsenden Familienunternehmen!




  Re: Fachfrage, arbeitslos zum Ende der schwanger werden
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   summerstorm
schrieb am 13.09.2006 13:14
Hallo mein Chef hat seine Firma schon geschlossen da war ich im 5 monat schwanger: arbeitslosengeld bekomme ich man wird auch nicht mehr vermittelt weil ein niemand mehr will. Ab 10.10 Beginnt mein MUtterschutz das heist meine KK zahlt wieviel weiss ich aber noch nicht. Na und elterngeld geht ja nach einkommen von deinem Mann. Es ist alles nicht so schlimm man hat nur viel rennerein und das geld ist halt nicht soviel als hättest du noch arbeit aber es ist zu schafen glaub mir mein Partner ist mit mir Arbeitslos geworden haben im selben Betrieb gearbeitet aber er hat wieder was.

Alles Gute




  Re: Fachfrage, arbeitslos zum Ende der schwanger werden
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   suzanne16
schrieb am 29.11.2007 00:08
hallo, ist es meine Woche 39 von schwangerschaft und jetzt Tage, die ich auf Mutterschaftsurlaub bin, aber an Juni 2008 ich das Arbeitlos wegen irgendeiner technischer gruende.My Frage ist, wieviel ich ein elterngeld und ein ALG empfange ist, es möglich, daß für die ersten 12 Monate ich elterngeld empfange und nachdem Nehmen sein Nutzen ich ALG?ich habe genau 1 Jahr ich bis zum Juni 2008 bearbeitet habe , welcher Kategorie ich fallen ALG1 oder ALG2?weiter frage ist ..Wie kann ich beantrage, mein lohnsteuerklasse ,weil jetzt meine klasse ist 1, mein Ehemann nicht mit mir lebt ,er nicht in Deutschland wohnt.Wo soll ich antrag für Elterngeld?




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