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  2 Fragen
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   justaana
schrieb am 08.09.2006 13:09
Halli Hallo,

ich hätte mal 2 Fragen. Ich wollte gerne mal wissen ab wann Ihr so alle mit der Arbeit aufhört? Mein berechneter ET ist am 19 Dez. und ich dachte schon so ab November zuhause zu bleiben, also so ca 6 Wochen vorher. Da ich bei mir eine Kollegin auf arbeit hatte die hochschwanger noch bis zur letzten Woche gearbeitet hat bin ich mir etwas unsicher ob ich das wagen soll meinen chef zu sagen das ich schon gerne ab November zuhause bleiben möchte. Deswegen wuerde ich mich freuen wenn Ihr mir auch mal sagt wie es bei euch so ist smile
Ich bin ja jetzt im 7. Monat und war auch noch neugierig wieviel Ihr so alle zugenommen habt bis zum 7. Monat.

Liebe Gruesse an alle smile

Justaana




  Re: 2 Fragen
avatar    mariejona
Status:
schrieb am 08.09.2006 13:38
Hallo,

laut Mutterschutzgesetz ist das Arbeiten doch sowieso 6 Wochen vor ET verboten. Da musst Du noch nicht einmal Angst haben Deinem Chef etwas zu sagen. Ich glaube Du kannst freiwillig weiterarbeiten, ich weiss aber nicht wie das aussieht, wenn etwas passiert bzw. mit dem Mutterschutzgeld.

Wenn Deine Kollegin dies gemacht hat, ist es noch lange nicht deine Verpflichtung ihr nachzueifern.

Ich bin jetzt Ende 7. Monat - allerdings mit Zwillis - und bin jetzt schon trotz reduzierter Arbeitszeit froh, wenn ich komplett zu Hause bin.

LG mariejona




  Seltsam...
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   Hope111
schrieb am 08.09.2006 13:40
Das ist doch seltsam. Du hast einen Anspruch auf Mutterschutz und der beginnt 6. Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert noch 8 wochen danach an. Dabei bekommst du deinen vollen Lohn ausbezahlt.
Also ich bekomme meinen Kleinen 7.12. und gehe in Mutterschutz am 26. 10.
Das muss aber eigentlich dein Chef wissen und du hast ein Recht darauf! Was deine Kollegin seltsames macht, das verstehe ich nicht ganz. Sie hat ja keinen finanziellen Nachteil, wenn sie nicht arbeiten geht!
Gruß




  Re: 2 Fragen
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   Tyldak
schrieb am 08.09.2006 14:04
Hallo Justaana,

wie die anderen schon schrieben, Du hast gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz und bekommst in der Zeit Dein volles Geahlt weitergezahlt. Mein ET ist der 18.12. und mein FA hat mir den 5.11. als letzten Arbeitstag ausgerechnet, also müßte es bei Dir der 6.11. sein. Ich glaube man bekommt kurz vor Beginn des Mutterschutzes noch ein Schreiben vom FA für den Arbeitgeber. Frag doch mal, wenn Du das nächste mal beim FA bist, ob er es Dir jetzt schon ausstellen kann.

Zu Frage 2, ich habe inzwischen reichlich 5 kg zugenommen, habe die Schwangerschaft aber schon mit Übergewicht angefangen traurig(

Liebe Grüße
Tyldak


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  Re: 2 Fragen
avatar    Candia
schrieb am 08.09.2006 14:23
Ich schliesse mich da den anderen an - wieso ob du es wagen sollst? Ich hab ne Frage Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten ET, und falls dein Kleines früher kommen sollte, wird die Zeit, die du vorher dadurch nicht in Anspruch nehmen konntest, auch noch hinten dran gehängt, also dann Schutzfrist nach der Geburt 8 Wochen + xx Tage.
Wenn deine Kollegin noch bis zum letzten tag gearbeitet hat, dann hat sie freiwillig auf die Schutzfrist verzichtet. Aber du bist deswegen zu gar nichts verpflichtet.

LG Tina




  Re: 2 Fragen
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   Justaana
schrieb am 08.09.2006 16:01
Danke Ihr lieben smile

Ich bin nämlich in Schweden und laut meiner Hebamme gibt es so ein Gesetz mit den 6 Wochen hier leider nicht. Danke fuer eure infos!




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