Ich schliesse mich da den anderen an - wieso ob du es wagen sollst?

Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten ET, und falls dein Kleines früher kommen sollte, wird die Zeit, die du vorher dadurch nicht in Anspruch nehmen konntest, auch noch hinten dran gehängt, also dann Schutzfrist nach der Geburt 8 Wochen + xx Tage.
Wenn deine Kollegin noch bis zum letzten tag gearbeitet hat, dann hat sie freiwillig auf die Schutzfrist verzichtet. Aber du bist deswegen zu gar nichts verpflichtet.
LG Tina