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  Frage an die Finanzspezialisten...
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   Suzaa
schrieb am 07.09.2006 11:19
Hi, vielleicht kennt sich ja von Euch jemand aus.
Also ich gehe ganztags arbeiten und mein Mann absolviert eine Umschulung die im Januar 07 endet
Mein ET ist der 13.09.06 danach habe ich ja acht Wochen Mutterschutz und daran hänge ich meinen Jahresurlaub.
Das heisst ich werde dann ab Januar wieder in meinen Job zurückkehren allerdings nur 30 Stunden die Woche. Mein Mann wird dann zu Hause bleiben und sich um die Kleine kümmern.
Mich würde nunmal interessieren wie das ganze fianziell von der Seite meines Mannes aussieht. Bekommt er Elterngeld (weiß nicht, ob mein Verdienst hierzu mit angerechnet wird), oder soll er sich arbeitslos melden ? Vielleicht kann mir ja von Euch jemand weiterhelfen. Lieben Dank.


  Re: Frage an die Finanzspezialisten...
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   gelöschter User
schrieb am 07.09.2006 11:24
Elterngeld bekommt ihr keins, das gibt es erst für Kinder die ab 2007 geboren werden.

Erziehungsgeld bekommst du dann auch nur, wenn du weniger als 30 Stunden arbeiten gehst, dein Mann bekommt das glaub ich nicht.

Ob ihr sonst noch irgend welche Anträge stellen könnt weiß ich nicht.




  Re: Frage an die Finanzspezialisten...
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   Suzaa
schrieb am 07.09.2006 11:35
Sorry, habe mich verschrieben, meinte Erziehungsgeld und nicht Elterngeld.


  Re: Frage an die Finanzspezialisten...
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   destiny6178
schrieb am 07.09.2006 11:49
hallo suzaa,

also wenn du nur muschu machst und danach wieder schaffen gehst, kann dein mann erziehungsjahr und geld beantragen.

erziehungsjahr dürfen nämlich auch vater und großeltern des kindes beantragen.

während des erziehungsjahres darf man bis zu 30 stunden die woche schaffen gehen. also kannst du auch erziehungsgeld beantragen.

die ersten 6 oder 9 monate ist es verdienstunabhängig und dann wird der verdienst mit angerechnet. schau mal bei google nach, da findest du die einkommensgrenze.

des weiteren kann gewählt werden zwischen 2 jahren 300 euro oder 1 jahr 450 euro (budget).

lg carmen




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  Re: Frage an die Finanzspezialisten...
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   Tyldak
schrieb am 07.09.2006 11:51
Hallo Suzaa,

Dein Mann kann Erziehungsgeld beantragen, entweder für 2 Jahre i.H.v. 300 €, oder Ihr nehmt den Budgetbetrag von 450 € für ein Jahr. Dein Verdienst wird mit angerechnet, beim Antrag für 2006 ist sogar Euer gemeinsamer Verdienst aus 2005 maßgebend. Die genauen Einkommensgrenzen habe ich jetzt nicht im Kopf (ist fürs erste halbe Jahr anders wie fürs zweite und auch die Zahl der Kinder spielt eine Rolle). Ich habe von meiner Hebamme eine Broschüre übers Elterngeld bekommen, wo die Einkommensgrenzen drin stehen (liegt leider zuhause und ich bin jetzt auf Arbeit), vielleicht kannst Du die auch von Hebi oder FA bekommen.

Viele Grüße
Tyldak


  Re: Frage an die Finanzspezialisten...
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   tati30
schrieb am 07.09.2006 19:00
Arbeitslos melden mit Bezug von Arbeitslosengeld kann sich dein Mann nur, wenn er dann dem Arbeitsamt auch zur Verfügung steht. Das heißt, er müsste dann wohl auch mal nen Kurs machen oder eine Arbeitsstelle annehmen.

Ich weiß ja nicht, wieviel du verdienst bei 30 Stunden. Aber wenns knapp wird, könnt ihr auch noch Kinderzuschlag zum Kindergeld beantragen. Sind bis zu 140 Euro im Monat (Einkommensabhängig) und zu beantragen bei der Familienkasse, wo es auch das Kindergeld gibt. Infos im Internet auf der Seite der Arbeitsagentur bzw. Familienkasse.

Wenns noch knapper wird, gibts dann noch Hartz IV.

LG Tatjana




  Re: Frage an die Finanzspezialisten...
avatar    sturzpueppi
schrieb am 08.09.2006 09:21
kleine Korrektur zu Carmens Aussage - das Erziehungsgeld ist nicht verdienstunabhängig im ersten halben Jahr, dazu gibt es auch Einkommensgrenzen! Dto. gilt für das Elterngeld ab dem nächsten Jahr.
Besserverdienende bekommen da NÜSCHT, NULL, NIX, weil der Staat davon ausgeht, dass die das Kind selbst finanzieren können und keine Unterstützung aus dem ohnehin leeren Staatssäckel benötigen.






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