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  Kennt sich jemand mit Beschäftigungsverbot aus ?
avatar    Sarah 80
schrieb am 04.09.2006 16:21
Hallo,
da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben darf jetzt in der Schwangerschaft hat meine Ärztin mir geagt das sie mir ein Beschäftigungsverbot erteilen würde.
Ich habe gelesen das man in diesem Fall sein volles Gehalt bekommt. Habe aber leider nicht rausfinden können wer dieses Gehalt zahlt. Kenn sich eine von Euch damit aus ?
Bis jetzt bin ich noch wegen Übelkeit krank geschrieben.

Sarah




  Re: Kennt sich jemand mit Beschäftigungsverbot aus ?
avatar    mariejona
Status:
schrieb am 04.09.2006 16:25
Hallo,

das Gehal zahlt Dein Arbeitgeber weiter - daher hätten manche AG lieber eine Krankschreibung, da sie nach 6 Wochen aus der Zahlung wären!! Ich habe seit dem 4. Monat ein vermindertes Beschäftigungsverbot, d.h. ich arbeite täglich nur noch 4 Stunden und bekomme ganz normal mein Gehalt weiter. Erst ab dem Mutterschutz zahlt die Krankenkasse und der Arbeitgeber.

Schöne Grüße
mariejona




  Re: Kennt sich jemand mit Beschäftigungsverbot aus ?
no avatar
   Jule1707
schrieb am 04.09.2006 16:30
Ja, du bekommst dein volles Nettogehalt vom Arbeitgeber. Ab dem Mutterschutz zahlt dann die Kasse mit dazu.




  Re: Kennt sich jemand mit Beschäftigungsverbot aus ?
no avatar
   Twister
schrieb am 04.09.2006 16:46
oje da möchte ich kein Arbeitgeber sein...

ich wünsche für dich aber alles alles alles alles Gute...




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  Re: Kennt sich jemand mit Beschäftigungsverbot aus ?
no avatar
   destiny6178
schrieb am 04.09.2006 17:10
hallo sarah,

also du bekommst das durchschnittsgehalt der letzten 3 monate vor eintritt der ss. weiß ja nun nicht, ob du nachtschichtzuschläge oder ähnliches erhalten hast.

ich hatte ab april beschäftigungsverbot und bekam dann mein durchschnittsgehalt, da ich monatlich ja immer unterschiedlich verdient habe, durch die ganzen zuschläge.

dein AG bekommt aber das volle gehalt was er dir zahlt zurückerstattet. muß er sich mal erkundigen, ist neues gesetz seit diesem jahr, das dies nicht nur kleinbetriebe sondern alle firmen beantragen können. ist aber sache deines AG, da mußt du dir keine gedanken machen.

lg carmen




  Re: Aufklärung smile
no avatar
   Emmi75
schrieb am 04.09.2006 17:37
Huhu,

aaalso Du bekommst während des gesamten Beschäftigungsverbotes Dein Gehalt vom AG weiter bezahlt. Dieser wiederum bekommt nicht nur Dein Gehalt sondern auch noch 10 % davon als "Extra" dazu, sprich er bekommt 110 Prozent und das kommt von der Krankenkasse. Ich weiß auch nicht warum, vielleicht so eine Art Aufwandsentschädigung?

Jeder AG "freut" sich über ein Beschäftigungsverbot, da er im Endeffekt mehr Geld hat als vorher. Er kann z. B. eine Vertretung einstellen und hat absolut keinen finanziellen Nachteil.

Krankschreibungen sind für beide Parteien, also AG und AN, in so einem Fall eher ungünstig, weil der AN nach 6 Wochen weniger Geld bekommt und der AG natürlich entsprechend auch.

Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche alles Liebe!




  Re: Kennt sich jemand mit Beschäftigungsverbot aus ?
avatar    Sarah 80
schrieb am 05.09.2006 09:04
Vielen vielen Dank !


Sarah






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