hallo,
du HAST Anspruch auf Lohnfortzahlung für AU
und MuSCH und zwar in Höhe der Stunden, die du üblicherweise gearbeitet hättest.
und gleich hinterher: dein AG zahlt dafür UMLAGE! sowohl die Mutterschaftsumlage als auch die Krankheitsumlage. d.h. er kann sich in beiden Fällen das Geld von der Knappschaft wiederholen.
und: ein AV gilt auch mündlich als geschlossen, da kommt dein AG nicht drum rum. spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem du bei ihm und für ihn den ersten Handschlag getan hast, wart ihr beide euch darüber einig. und die bisherigen Lohnabrechnungen zeugen ja auch davon, dass du bei ihm beschäftigt warst. mittlerweile ist es zwar Pflicht, den AV schriftlich zu fixieren, aber damit ist der Umkehrschluss nicht zulässig, dass nur ein schriftlich geschlossener AV Gültigkeit hat. und dein AG reitet sich damit selbst in die Sch**, weil ER verpflichtet ist/ war, DIR die wesentlichen Bestandteile eurer Vereinbarung schriftlich zu geben (da gibt´s sogar ne Frist für!).
Sinn der schriftlichen Fixierung: damit niemand hinterher kommen und irgendwas behaupten kann, was angeblich vereinbart worden wäre. da steht dann nämlich alles schwarz auf weiß und kann damit nicht bestritten werden.
lass dich nicht ins Boxhorn jagen, AG machen das gerne

(versuchen kann man es ja mal

)
alles Gute, Hummelbienchen