Hallo,
kennt sich jemand aus mit den Gesetzen in Mecklenburg-Vorpommern zwecks Kinderbetreuung aus?
Wenn das Baby geboren wird, ist meine Große noch im Kindergarten. Sie ist dann fünf Jahre alt. Hat sie dann nur einen Anspruch auf einen Halbtagesplatz (6h/d) oder weiterhin auf einen Ganztagesplatz?
Ich habe selbst schon einmal geguckt im Gesetz, aber so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden (wie ich heute schon im Forum gelernt habe, lassen die Gehirnzellen in der Schwangerschaft nach und nach zu wünschen übrig

)
Lieben Gruß von
Zyane