Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Ausfüllen der Mutterschutzbescheinigung. Irgendwie bin ich zu dumm Punkt 5 zu verstehen
Also, da steht:
Ich erkläre wahrheitsgemäß, daß -keine- Ansprüche auf Leistungen der Familienmutterschaftshilfe auf Grund der Versicherung eines anderen (z. B. Ehemann, Vater oder Mutter) bestehen.
Muss ich das "keine" jetzt streichen oder nicht?
Mein MuSchu beginnt am 30.12. und ich bin selbst versichert.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
LG
Carmen