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  gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
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   hoffnung74
schrieb am 05.12.2019 10:52
Guten Tag liebes Team,
ich suche eine Antwort auf folgende Frage:
wie viele entnommene Eizellen dürfen in Deutschland rechtlich befruchtet werden? Nur 2, wenn man maximal 2 Embryonen einsetzten darf? Wo finde ich denn diesbezüglich eine Regelung?

Es geht uns um die Absetzbarkeit bei der Steuererklärung. Das Finanzamt hält uns vor, man dürfe nach deutschem Recht eben nur so wenige befruchten und lehnt deshalb die Absetzbarkeit ab. Bei mir wurden 21 Ez entnommen, und 11 befruchtet, ein Embryo blieb zum Einsetzen, alle anderen entwickelten sich nicht weiter.

Ich suche schon ewig im Embryonenschutzgesetz, aber werde dort hinsichtlich der Regelung zur Befruchtung nicht schlau.

Ich wäre dankbar für eine Auskunft und Hilfe.
Liebe grüße
Hoffnung


  Re: gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
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   schnuffl0304
schrieb am 05.12.2019 12:10
Ich würde mir vom Finanzamt ganz klar den Paragraphen nennen lassen. Hab den Gedanken, dass das einfach mal ne Pauschalaussage von denen ist. In Blastokultur schicken, ja da gibt es Einschränkungen, aber Du weißt ja vorher nicht, welche EZ sich überhaupt befruchten lassen.

War bei uns in der Steuererklärung nie Thema.

Viel Glück 😊


  Re: gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
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   Beccipliep
Status:
schrieb am 05.12.2019 13:55
War bei uns auch nie Thema...


  Re: gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
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   Gamora83
Status:
schrieb am 06.12.2019 11:51
Ich hätte jetzt auch gesagt, dass es zur Befruchtung selbst keine Begrenzung gibt, nur eben nach der Befruchtung, wie viele Embryonen weiterkultiviert werden. Aber das ist eher eine rechtliche Grauzone, welche auch von den Kliniken unterschiedlich gewertet wird.

Ich hatte bspw. 6 gute Embryos, die alle weiterkultiviert wurden, obwohl wir nur eine zurückwollten. Es blieb dann nur eine übrig. Man kann ja vorher gar nicht wissen, wie viele sich befruchten lassen.

Lass dir auf jeden Fall den genauen Paragraph nennen und evtl. würde ich dann bei einem Anwalt vorsprechen oder vlt. könnt ihr euch von der Kiwu eine zusätzliche Bescheinigung ausstellen lassen.

VG
Gamora


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  Re: gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
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   littlemeamy
Status:
schrieb am 06.12.2019 11:59
oha, da habt ihr aber einen sehr übereifrigen Finanzbeamten erwischt.

Dass nicht alle Eizellen befruchtet werden dürfen macht ja so gar keinen Sinn. Dann dürfte man ja nie mehr stimulieren als für 3 EZ, denn mehr werden doch kaum eingesetzt.

Ich würde mich auch an die KiWu wenden und dem Finanzbeamten bescheinigen lassen, dass es gesetzliche Grenzen bei der Weiterkultivierung gibt, nicht aber bei der Befruchtung.

tztztz, schade, dass du dich auch noch um so nen Mist kümmern musst.


  Re: gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
avatar    Luzie***
Status:
schrieb am 06.12.2019 17:52
Hallo,

Da kennt ein Sachbearbeiter nicht den Unterschied zwischen Befruchtung und Weiterkultivierung.

Es dürfen nach Punktion alle gewonnen Eizellen befruchtet werden, jedoch max. 3 Embryonen transferiert werden. Gemäß Embryonenschutzgesetz dürfen keine Embryonen auf Vorrat kultiviert werden.
Je nach Bundesland/Landesärztekammer wird die Anzahl zur Weiterkultivierung unterschiedlich ausgelegt, die südlichen Bundesländer folgen zumeist dem "Deutschen Mittelweg", der vorsieht, dass nach individueller Abschätzung nur so viele Eizellen weiterkultiviert werden, um die gewünschte Anzahl für den Transfer zu bekommen (einfach mal dazu googlen, dazu gibt es eine juristische Abhandlung von Frau Frommel).
Je nach individueller Anschätzung und Alter können das auch mal alle befruchteten Eizellen sein, wenn man davon ausgeht, dass es nur 1/3 (oder weniger) bis ins Blastostadium schafft.

Lass Dir a) vom Finanzamt den Paragraphen nennen und b) frag Deine Kiwu nach einer Bescheinigung, dass die Behandlung in Übereinstimmung mit dem dt. Embryonenschutzgesetz erfolgte. Und ich würde auch erwähnen, dass Du den Sachverhalt ggf. juristisch prüfen lässt Ich wars nicht

Viele Grüße und Erfolg!
Luzie


  Re: gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
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   hoffnung74
schrieb am 06.12.2019 20:50
Lieben Dank für Eure Antworten.
Mich ärgert echt, dass ich mich um den Quark kümmern muss.
Ich hab das Zentrum in Tschechien angeschrieben, bitte Daumen drücken, dass die das bescheinigen. Vielleicht sagen sie ja auch, dass sie sich mit dem dt. Embryonenschutzgesetz nicht auskennen müssen und deshalb keine Äquivalenz bescheinigen.
Drückt mir die Daumen!
LG


  Re: gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
avatar    Luzie***
Status:
schrieb am 06.12.2019 23:12
Na ja, bei einer Auslandsbehandlung im etwas fortgeschrittenen Alter geht das Finanzamt halt davon aus, dass halt nicht unbedingt dem Embryonenschutzgesetz entsprochen wurde (vgl. Eizellspende, etc.). Das ist ja meist der Grund für eine Behandlung im Ausland. Und da ist es durchaus legitim, dass man Nachweise verlangt, bevor man die Kosten bei der Steuer zum Abzug bringt.

Ich fürchte allerdings, Du wirst Deiner Kiwu im Ausland etwas vorformulieren müssen, die werden vermutlich da aufgrund fehlender Erfahrung mit der deutschen Gesetzeslage nichts formulieren.

Schau doch mal im Partnerforum Kleinputz.net bzw. stell Deine Frage da nochmal. Ich habe in Erinnerung, dass da diese Problematik in der Vergangenheit auch schon mal diskutiert wurde.

Alles Gute,
Luzie


  Re: gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
avatar    Team Kinderwunsch-Seite
schrieb am 08.12.2019 20:54
Hallo,

Gemäß den Richtlinien zur IVF darf man erst einmal so viele Eizellen befruchten, wie vorhanden sind. Es geht dann um die weitere Kultivierung der Eizellen (zum Beispiel zur Blastozyste) Hier ist dem "Deutschen Mittelweg" zufolge erlaubt (oder vielmehr nicht verboten) so viele Embryonen weiter zu kultivieren, wie man meint zu benötigen, um zwei gute Embryonen zurückgeben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Kinderwunsch-Seite

  Signatur   Dr. Breitbach - Reproduktionsmediziner



  Re: gesetzlage deutschland zahl befruchteter EZ
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   Butterfly......
schrieb am 09.02.2020 12:53
Das bringt dir jetzt wahrscheinlich nichts mehr aber vielleicht jemandem, der es später googelt ... wir haben vorher gewusst, dass sowas kommen könnte und haben deswegen bei der Abgabe der Steuererklärung direkt den Grund angegeben, warum wir ins Ausland sind (Kostenersparnis wegen Selbstzahler). Da kam dann keine Nachfrage. Du könntest erst mal probieren zu widersprechen und zu erklären, dass bei euch nur 1 Embryo eingesetzt wurde und keiner auf Vorrat priduziert wurde und das dem Embryonenschutzgesetz entspricht. Bestimmt bestätigt die tschechische Klinik keine Konformität damit aber bestimmt werden sie bestätigen können, dass ihr nur einen Embryo hattet und keine weiteren eingefroren wurden.

LG




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