Hallo,
Da kennt ein Sachbearbeiter nicht den Unterschied zwischen Befruchtung und Weiterkultivierung.
Es dürfen nach Punktion alle gewonnen Eizellen befruchtet werden, jedoch max. 3 Embryonen transferiert werden. Gemäß
Embryonenschutzgesetz dürfen keine Embryonen auf Vorrat kultiviert werden.
Je nach Bundesland/Landesärztekammer wird die Anzahl zur Weiterkultivierung unterschiedlich ausgelegt, die südlichen Bundesländer folgen zumeist dem "Deutschen Mittelweg", der vorsieht, dass nach individueller Abschätzung nur so viele Eizellen weiterkultiviert werden, um die gewünschte Anzahl für den Transfer zu bekommen (einfach mal dazu googlen, dazu gibt es eine juristische Abhandlung von Frau Frommel).
Je nach individueller Anschätzung und Alter können das auch mal alle befruchteten Eizellen sein, wenn man davon ausgeht, dass es nur 1/3 (oder weniger) bis ins
Blastostadium schafft.
Lass Dir a) vom Finanzamt den Paragraphen nennen und b) frag Deine Kiwu nach einer Bescheinigung, dass die Behandlung in Übereinstimmung mit dem dt.
Embryonenschutzgesetz erfolgte. Und ich würde auch erwähnen, dass Du den Sachverhalt ggf. juristisch prüfen lässt
Viele Grüße und Erfolg!
Luzie