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  Zeitarbeit Schwangerschaft
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   Mrs.B
schrieb am 25.08.2019 16:16
Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es einfach mal. Ich arbeite seit Anfang 2019 im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei einem mittelständischen Unternehmen. Mein Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma (ZF) ist unbefristet, mein Vertrag beim Kundenunternehmen befristet auf Ende Dezember 2019 (wird vrsl. ab Januar verlängert). Nun wird der Kinderwunsch immer stärker und ich weiß einfach nicht, was ich tun soll. Die Chance, dass ich beim Kundenunternehmen nach Ablauf der 18 Monate übernommen werden, geht gegen Null. Damit bleiben mir zwei Möglichkeiten: Entweder a) ich bewerbe mich anderweitig und hoffe auf einen unbefristeten Vertrag (was aufgrund der Branche, meines Alters und der aktuellen wirtschaftlichen Lage eher unwahrscheinlich ist) oder b) ich bleibe bei der ZF. Im ersten Fall verschiebt sich die Familienplanung wahrscheinlich noch bis auf Weiteres, da ich zunächst mit weiteren Befristungen rechne. Nun zu meiner Frage: Wie verhält es sich, wenn ich weiterhin bei der ZF angestellt bleibe und schwanger werde? Habe ich hier die gleichen Rechte wie eine Festangestellte in einem Unternehmen (Kündigungsschutz, Mutterschutz etc.)? Oder kann ich im Falle einer Schwangerschaft von der ZF betriebsbedingt gekündigt werden, da sie mich dann ja in keinem Unternehmen mehr einsetzen können? Wie sieht es mit Elternzeit aus? Fragen über Fragen...

Ich habe zwar schon mehrere Foren auf der Suche nach einer Antwort durchkämmt, aber keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
Kennt sich hier zufällig jemand aus?

Vielen Dank im Voraus!


  Re: Zeitarbeit Schwangerschaft
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   Lina1618
schrieb am 25.08.2019 17:55
Hallo Mrs. B,

kurze Antwort: Du hast gegenüber deinem Arbeitgeber (dem Zeitarbeitsunternehmen) genau dieselben Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer auch (Mutterschutz, Elternzeit etc.). Aufgrund einer Schwangerschaft kann dir nicht gekündigt werden.

Viele Grüße
Lina


  Re: Zeitarbeit Schwangerschaft
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   Mrs.B
schrieb am 26.08.2019 21:15
Hallo Lina,

vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Ich bin nur etwas verunsichert, weil Zeitarbeitverträge ja i.d.R. gerade dadurch gekennzeichnet sind, dass sie relativ unproblematisch und kurzfristig aufgelöst werden können. Gibt es da nicht irgendwelche "Schlupflöcher"? Oder Regelungen, die sich je nach Tarifvertrag unterscheiden? Es sind nämlich weder in meinem Arbeitsvertrag noch im entsprechend Manteltarifvertrag Regelungen zum Mutterschutz aufgeführt.

Viele Grüße
Mrs.B


  Re: Zeitarbeit Schwangerschaft
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   Bambii
Status:
schrieb am 27.08.2019 00:12
Hallo,

nein es gelten genau die gleichen Rechte.
Bin selbst in so ner ZF schwanger gewesen Das ist super


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  Re: Zeitarbeit Schwangerschaft
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   Lina1618
schrieb am 27.08.2019 06:15
Hallo Mrs. B,

Arbeitsverträge mit Zeitarbeitsunternehmen können nicht einfacher oder schwieriger gelöst werden als Verträge bei anderen Unternehmen.
Und der Mutterschutz ist gesetzlich verankert. Das muss nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen.

Liebe Grüße
Lina


  Re: Zeitarbeit Schwangerschaft
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   Mrs. B
schrieb am 08.09.2019 21:06
Vielen Dank für die Antworten! Das beruhigt mich schon etwas.

Liebe Grüße
Mrs. B


  Re: Zeitarbeit Schwangerschaft
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   Lave
Status:
schrieb am 10.10.2019 16:34
Als ich das erste Mal schwanger wurde, was ich ebenfalls bei einer Zeitarbeitsfirma unbefristet angestellt.
Der Einsatz beim Kunden war auf wenige Monate begrenzt, das wusste ich. Aber das ist irrelevant, der eigene Arbeitsvertrag gilt.
Man hat mir erwartungsgemäß nach Ablauf der Zeit beim Kunden gekündigt. Aber dank Schwangerschaft war das unrechtmäßig.
Meine halbe Schwangerschaft verlief vor Gericht, aber ich habe Recht bekommen. Es gab allerdings Probleme.
Meine Zeitarbeit war im mehrere hundert Kilometer entfernten Frankfurt. Und in meinem Heimatort gab es keine neuen verfügbaren Einsätze.
Die Zeitarbeit hat also einfach beschlossen, dass sie mich zwingen, ab sofort bei denen intern zu arbeiten. Sie haben mir eine Wohnung gestellt
und ich sollte nur am Wochenende zuhause sein. Das ging ja schon wegen den Arzt-Terminen nicht, Es war dann stressmäßig auch nicht
zumutbar, ich bekam im 5. Monat ein Beschäftigungsverbot. Ich habe bei der Firma selbst gekündigt als mein Kind knapp 3 war.
Also mache dir keine Sorgen und freue dich über den unbefristeten Vertrag! Sobald du eine Kündigung bekommst, musst du sofort die
Schwangerschaft nachweisen (Attest vom Arzt) und um Rücknahme der Kündigung bitten. Erfolgt die nicht, musst du klagen! Die Frist dafür
ist nur sehr kurz, also reagiere schnell.
Wenn du weitere Fragen haben solltest, schreib mich gern an.




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