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News rund um den Kinderwunsch | ||
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![]() | MinA111
schrieb am 09.06.2018 15:30 | Registriert seit 09.06.18 Beiträge: 7 |
Luzie*** Status: ![]() schrieb am 09.06.2018 15:52 | Registriert seit 17.09.10 Beiträge: 5.609 |
![]() | Krinini Status: ![]() schrieb am 09.06.2018 16:03 | Registriert seit 01.02.16 Beiträge: 101 |
![]() | MinA111
schrieb am 09.06.2018 16:29 | Registriert seit 09.06.18 Beiträge: 7 |
![]() | lila_laune Status: ![]() schrieb am 09.06.2018 18:12 | Registriert seit 21.09.17 Beiträge: 223 |
Zitat
MinA111
Aus dieser Sache habe ich gelernt erstmal den Behandlungsplan einzureichen und die Antwort der PKV abzuwarten.
![]() | Lanu
schrieb am 09.06.2018 22:14 |
Luzie*** Status: ![]() schrieb am 10.06.2018 07:22 | Registriert seit 17.09.10 Beiträge: 5.609 |
![]() | MinA111
schrieb am 12.06.2018 17:07 | Registriert seit 09.06.18 Beiträge: 7 |
![]() | MinA111
schrieb am 13.06.2018 21:47 | Registriert seit 09.06.18 Beiträge: 7 |
Zitat
lila_laune
Zitat
MinA111
Aus dieser Sache habe ich gelernt erstmal den Behandlungsplan einzureichen und die Antwort der PKV abzuwarten.
Du hast den Behandlungsplan nicht erst gebehmihen lassen und schon mit der Behandlung angefangen?? Oh mann, das hätte meine KiWu Klinik aber auch nie zugelassen, ich hätte nicht mit der Behandlung anfangen dürfen ohne die Unterschrift der Kasse. Müsste man dagegen nicht irgendwie rechtlich vorgehen können?
Allgemein hört es sich so an, als ob du dich in der Praxis nicht gut aufgehoben fühlst bzw auf deine Wünsche nicht eingegangen wird. Ich würde dir in so einer Situation zum Wechsel raten.
Edit: Korrektur - ich habe jetzt erst verstanden, dass du bei einer privaten Kasse bist. Da kenne ich mich nicht so gut aus, finde es aber trotzdem merkwürdig, dass dir dein Arzt die Kostenübernahme „garantiert“ ohne Behandlungsplan. Er ist ja Arzt und kein Versicherungsanwalt.
![]() | gelöschter User
schrieb am 14.06.2018 09:42 |
Luzie*** Status: ![]() schrieb am 14.06.2018 18:58 | Registriert seit 17.09.10 Beiträge: 5.609 |
Zitat
stubbornstar
aber als PKV Patient weiß man doch, dass man sich vor Behandlungsbeginn bei hohen Behandlungskosten das OK holt. Hab ich bei jeder Zahnbehandlung über 150 Euro gemacht... Dem Arzt würde ich da jetzt nicht als Schuldigen an der Misere sehen. Vielleicht hätte Deine PKV die Behandlung auch anstandslos übernommen, wenn Du das vorher abgeklärt hättest, statt da nur die Rechnungen auflaufen zu lassen.
![]() | gelöschter User
schrieb am 14.06.2018 19:34 |
![]() | MinA111
schrieb am 14.06.2018 22:23 | Registriert seit 09.06.18 Beiträge: 7 |
Zitat
Luzie***
Hallo Mina,
am Protokoll ist erstmal nix auszusetzen, das ist ein normales Antagonistenprotokoll. Auch dass von 5 Eizellenn nach verlängerter Kultur nur noch 1-2 übrig bleiben ist normal. Allerdings sind eine Morula und ein Vielzeller an Tag 5 in der Entwicklung verzögert, was vermutlich dann zur Aussage der schlechten Eizellqualität geführt hat
Kannst Du Deinen AMH-Wert? Damit kann man abschätzen wie viele Eizellem bei einer Stimulation voraussichtlich gewonnen werden können, ob es eher 15 oder 5 Eizellen werden.
Bezüglich der Eizellqualität/-Entwicklung könnte man andere Medikamente mit LH-Anteil (bspw. Menogon oder Pergoveris) probieren. Es gibt auch ein paar Nahrungsergänzungsmittel, die man probieren kann (Q10, DHEA, etc.) aber das ist alles nicht evidence based.
Die erste Stimulationsbehandlung ist halt immer ein bisschen ein Schuss ins Blaue, da niemand man nicht 100% die Reaktion des Patienten auf Protokoll/Medikamente vorhersagen kann.
Wenn im OP-Bericht von 2013 nichts von der Eileiterprüfung stand, dann ist die vermutlich auch nicht gemacht worden. Endometriose und 2 Jahre Übungszeit ohne Erfolg dürften aber auch schon ausreichend sein, damit Du als Verursacher gilts. Zumindest bei den gesetzlichen Krankenkassen ist das eine Indikation für IVF, (vgl. Richtlinien über künstliche Befruchtung) und damit durchaus ein Ansatzpunkt gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen.
Was war denn nun die genaue Begründung der Ablehnung? Eine PKV will I.d. Regel immer den Nachweis dass ihr Versicherter Verursacher ist, sowie eine Bescheinigung dass mindestens eine Erfolgswahrscheinlich von 15% besteht.
Wenn allerdings die künstliche Befruchtung nicht in Deinem Versicherungsumpfang enthalten ist, oder der Antrag vorab gestellt werden muss, dann hast Du leider Pech.
LG, Luzie
![]() | MinA111
schrieb am 14.06.2018 22:31 | Registriert seit 09.06.18 Beiträge: 7 |
Zitat
stubbornstar
aber als PKV Patient weiß man doch, dass man sich vor Behandlungsbeginn bei hohen Behandlungskosten das OK holt. Hab ich bei jeder Zahnbehandlung über 150 Euro gemacht... Dem Arzt würde ich da jetzt nicht als Schuldigen an der Misere sehen. Vielleicht hätte Deine PKV die Behandlung auch anstandslos übernommen, wenn Du das vorher abgeklärt hättest, statt da nur die Rechnungen auflaufen zu lassen.
Luzie*** Status: ![]() schrieb am 14.06.2018 22:38 | Registriert seit 17.09.10 Beiträge: 5.609 |
Zitat
MinA111
Zitat
Luzie***
Hallo Mina,
am Protokoll ist erstmal nix auszusetzen, das ist ein normales Antagonistenprotokoll. Auch dass von 5 Eizellenn nach verlängerter Kultur nur noch 1-2 übrig bleiben ist normal. Allerdings sind eine Morula und ein Vielzeller an Tag 5 in der Entwicklung verzögert, was vermutlich dann zur Aussage der schlechten Eizellqualität geführt hat
Kannst Du Deinen AMH-Wert? Damit kann man abschätzen wie viele Eizellem bei einer Stimulation voraussichtlich gewonnen werden können, ob es eher 15 oder 5 Eizellen werden.
Bezüglich der Eizellqualität/-Entwicklung könnte man andere Medikamente mit LH-Anteil (bspw. Menogon oder Pergoveris) probieren. Es gibt auch ein paar Nahrungsergänzungsmittel, die man probieren kann (Q10, DHEA, etc.) aber das ist alles nicht evidence based.
Die erste Stimulationsbehandlung ist halt immer ein bisschen ein Schuss ins Blaue, da niemand man nicht 100% die Reaktion des Patienten auf Protokoll/Medikamente vorhersagen kann.
Wenn im OP-Bericht von 2013 nichts von der Eileiterprüfung stand, dann ist die vermutlich auch nicht gemacht worden. Endometriose und 2 Jahre Übungszeit ohne Erfolg dürften aber auch schon ausreichend sein, damit Du als Verursacher gilts. Zumindest bei den gesetzlichen Krankenkassen ist das eine Indikation für IVF, (vgl. Richtlinien über künstliche Befruchtung) und damit durchaus ein Ansatzpunkt gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen.
Was war denn nun die genaue Begründung der Ablehnung? Eine PKV will I.d. Regel immer den Nachweis dass ihr Versicherter Verursacher ist, sowie eine Bescheinigung dass mindestens eine Erfolgswahrscheinlich von 15% besteht.
Wenn allerdings die künstliche Befruchtung nicht in Deinem Versicherungsumpfang enthalten ist, oder der Antrag vorab gestellt werden muss, dann hast Du leider Pech.
LG, Luzie
Mein AMH-Wert lag vor der Behandlung bei 2.08. Das ist ein normaler Wert mit 35 Jahren, oder?
Jedenfalls habe ich von Endo-Patientinnen die Info erhalten, dass sie mit dem langen oder ultralangen Protokoll erfolgreich behandelt wurden. Was ich nicht verstehe, ist das der Arzt jegliche Untersuchungen wie Bauchspiegelung, etc. vor der IVF/ICSI abgelehnt hat. Vor so einem Durchgang sollten doch alle "Hindernisse" aus dem Weg geräumt sein, damit die Behandlung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt, oder nicht?