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  Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   Kind 2018
schrieb am 21.11.2014 14:59
Hallo ihr lieben!

Habe ja schon vor einiger Zeit berichtet, dass wir für unsere Elss keinen Ersatzversuch bekommen. Nun wurde auch der 2. Widerspruch abgelehnt. Ich bin so traurigtraurig. Das einzige was uns jetzt noch bleibt wäre eine Klage. Da wir keine Rechtsschutzversicherung haben ist das finanziell nicht möglich. Gekündigt haben wir bereits.

Eure traurige Wuki


  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   mari80
Status:
schrieb am 21.11.2014 15:45
Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege geht das über das Sozialgericht. Und ich dachte immer, das kostet nichts. Lege mich da nicht fest.


  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   Kind 2018
schrieb am 21.11.2014 15:51
Ich hab davon auch nicht wirklich Ahnung. Zum 1. März können wir aus der Krankenkasse raus. Bis dahin würde eine Verhandlung wahrscheinlich nichtmal ausgestanden sein.


  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   Nieves_ohne_Login
schrieb am 21.11.2014 16:01
Hey,

ich glaub, es fallen keine Gerichtsgebühren an für Versicherte. Aber Anwälte arbeiten auch am Sozialgericht nicht umsonst. Wenn Ihr es euch nicht leisten könnte, bestünde einerseits die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen ODER aber: in der 1. Instanz besteht KEIN Vertretungszwang, das heißt, ihr könnt da auch selber klagen, ohne Anwalt. Ich weiß, .das klingt erst mal erschreckend, aber am Sozialgericht gilt der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. es reicht, wenn ihre dem Gericht den kompletten SAchverhalt auseinandersetzt, es muss sich dann selber seine Gedanken drum machen ohne im Einzelnen auf jedes Detail von euch mit der Nase hingestoßen zu werden. Deswegen dürft ihr nicht glauben, ihr habt ohne Anwalt keine Chance!!! Probiert es aus, wenn ihr das grundsätzlich sowieso erwägt.

Tut mir auf jeden Fall leid, dass es nicht so geklappt hat.


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  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   Kind 2018
schrieb am 21.11.2014 16:06
Danke!
Ich weiß nicht, ob der Aufwand sich lohnt, da wir eh wechseln werden zum 1.3.


  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   gelöschter User
schrieb am 21.11.2014 16:06
Hallo.

Also Klagewege können ewig dauern ... Ich musste letztes Jahr im Februar zivilrechtlich klagen ... die Verhandlung war dann Mitte Juni 2014!!!! Die Klage lief aber vor einem Landgericht.
Ob man gegen die GKV vor dem Sozialgericht klagen kann, weiß ich nicht ... aber den Anwalt muss man wohl selbst finanzieren ... oder mit Prozess-/ bzw Verfahrenskostenbeihilfe ... aber da muss man meist die Kosten trotzdem in Raten bezahlen (falls man nicht gewinnt).

Wir sind PKV ... müssen somit vor einem normalen AG oder LG klagen ...

Ich bekam heute vorab mitgeteilt, da man wohl keine weiteren Behandlungen bezahlen will ... Ich hätte schon 4 ICSI s negativ ... komisch ist nur: bin in der Warteschleife der 3. ICSI .... Achso!


  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   Kind 2018
schrieb am 21.11.2014 16:10
Oh man! Als hätten wir nicht schon genug Probleme. Manchmal sind Krankenkassen echt schwer zu durchschauen. Viel Erfolg bei deinem Kampf mit der Kasse.


  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   gelöschter User
schrieb am 21.11.2014 16:26
  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   Sternchen1981
Status:
schrieb am 21.11.2014 17:28
Hallo,
Also klagen vorm Sozialgericht sind kostenfrei.
Ich würde aber erneut Einspruch einlegen und den MdK ins Boot holen. Zwar begutachtet beim MdK nicht immer unbedingt ein FA fachbezogen, aber jeder Arzt sollte in der Lage sein eine Eileiterschwangerschaft als klinisch vorliegende Schwangerschaft zu attestieren (darum ging es doch bei Dir oder?). Bzw. Schau mal ob es ein ähnliches Urteil gibt und zitiere das SG -Urteil!
Damit musst Du nicht Klagen. Wenn die neue KK nämlich doof ist wird sie sagen drei Versuche waren es und es gibt keinen weiteren (Ersatz-)Versuch, solange ihr keine schriftliche Kostenübernahme der neuen KK habt (für den Ersatzversuch) bitte nicht einfach aufgeben.
Sonst einfach mal ganz dreist die Medien einschalten, bei so einer Sendung auf dem Privatsender mit dem Regenbogenfarbigen-Ball im Logo gibt es eine Sendung die auf der Website einen "Notruf"-Button hat. Vielleicht hilft ein einschalten der Medien-dann wissen allerdings auch alle im Umfeld Bescheid.
Klar bist Du mit den Kräften am Ende, aber wenn Du das durch ziehst und gewinnst-was ja eigentlich sein muss- wird Dir das bestimmt Kraft geben.


  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   gelöschter User
schrieb am 21.11.2014 18:12
Zitat
Sternchen1981
Hallo,
Also klagen vorm Sozialgericht sind kostenfrei.
Ich würde aber erneut Einspruch einlegen und den MdK ins Boot holen. Zwar begutachtet beim MdK nicht immer unbedingt ein FA fachbezogen, aber jeder Arzt sollte in der Lage sein eine Eileiterschwangerschaft als klinisch vorliegende Schwangerschaft zu attestieren (darum ging es doch bei Dir oder?). Bzw. Schau mal ob es ein ähnliches Urteil gibt und zitiere das SG -Urteil!
Damit musst Du nicht Klagen. Wenn die neue KK nämlich doof ist wird sie sagen drei Versuche waren es und es gibt keinen weiteren (Ersatz-)Versuch, solange ihr keine schriftliche Kostenübernahme der neuen KK habt (für den Ersatzversuch) bitte nicht einfach aufgeben.
Sonst einfach mal ganz dreist die Medien einschalten, bei so einer Sendung auf dem Privatsender mit dem Regenbogenfarbigen-Ball im Logo gibt es eine Sendung die auf der Website einen "Notruf"-Button hat. Vielleicht hilft ein einschalten der Medien-dann wissen allerdings auch alle im Umfeld Bescheid.
Klar bist Du mit den Kräften am Ende, aber wenn Du das durch ziehst und gewinnst-was ja eigentlich sein muss- wird Dir das bestimmt Kraft geben.

Und wie wird der (notwenige) Anwalt bezahlt? Die (nicht) angefallenen Gerichtskosten sind ja immer der geringste Betrag ...


  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
avatar    Luzie***
Status:
schrieb am 21.11.2014 18:19
Vor dem Sozialgericht kann man sich selbst vertreten, ein Anwalt ist nicht zwingend notwendig (aber sicher sehr sinnvoll)

VG, Luzie


  Re: Krankenkasse lehnt erneut ab (Elss)
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   gelöschter User
schrieb am 21.11.2014 18:27
Das meine ich ja ... also doch nur über PKH/VKH??

Ohne Anwalt wird MSN dich sehr schwer tun.




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