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News rund um den Kinderwunsch | ||
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Heute wurde ich gekündigt - hoffentlich bin ich schwanger
schrieb am 18.07.2013 00:35 |
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LinalottaLi
schrieb am 18.07.2013 03:29 |
Registriert seit 29.05.13 Beiträge: 25 |
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Juna30
Status: ![]() schrieb am 18.07.2013 08:14 |
Registriert seit 28.10.11 Beiträge: 6.085 |
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Paula27
Status: ![]() schrieb am 18.07.2013 09:31 |
Registriert seit 23.05.08 Beiträge: 875 |
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Hibbeltante
Status: ![]() schrieb am 18.07.2013 11:40 |
Registriert seit 30.12.11 Beiträge: 187 |
Zitat
LinalottaLi
Hey, leider kann ich dir nicht sagen wann was getestet werden kann. Aber ich weiß das wenn Du schwanger bist du einen Kündigungsschutz hast und dies sogar 6 Wochen rückwirkend ist! Also hast du entspannt Zeit bis du zum FA musst.
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Paula27
Status: ![]() schrieb am 18.07.2013 11:57 |
Registriert seit 23.05.08 Beiträge: 875 |
Zitat
Hibbeltante
Zitat
LinalottaLi
Hey, leider kann ich dir nicht sagen wann was getestet werden kann. Aber ich weiß das wenn Du schwanger bist du einen Kündigungsschutz hast und dies sogar 6 Wochen rückwirkend ist! Also hast du entspannt Zeit bis du zum FA musst.
Da muss ich leider widersprechen, nach Erhalt der Kündigung hat man 14 Tage Zeit die Schwangerschaft bekannt zugeben um vom Kündigungsschutz Gebrauch zu machen!
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Danke für die Antworten!
schrieb am 18.07.2013 12:29 |
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Juna30
Status: ![]() schrieb am 18.07.2013 12:49 |
Registriert seit 28.10.11 Beiträge: 6.085 |
Zitat
Danke für die Antworten!
Habe eben, Mittagsurin, mit dem After 10 Frühtest getestet. Es ist mit viel Phantasie eine zweite Linie zu sehen. Das bedeutet doch, dass bereits ganz viel HcG weg ist aus dem Körper, oder?
Ich hab nirgendwo gefunden, wann denn wirklich der erste Tag der Schwangerschaft ist. Die ganzen Infos sind recht schwammig. Da wollte sich wohl die Rechtsprechung nicht so festlegen.....
Ich bitte meinen Frauenarzt, dass er bereits am Montag einen Bluttest macht. Bis dahin teste ich, mit Morgenurin und sehe vielleicht schon was. Einen Termin habe ich schon und auch das Problem habe ich geschildert.
Ich war in den 10 Jahren meiner Betriebszugehörigkeit selten krank. Seitdem ich in Behandlung bin, komme ich halt manchmal später. Arbeite aber alles nach und dann das..... Na ja, ich hätte es dem Chef nicht sagen sollen... Er fühlt sich hintergangen, weil ich bei der Einstellung gesagt hatte, dass ich keine Kinder will....
Übrigens wurde kein Grund angegeben. Könnte also auch eine Kündigungsschutzklage erheben. Schwanger wäre aber einfacher. Will keinen Ärger vor Gericht....
Hat jemand Erfahrungen mit dem After 10 Test? Ist er denn jetzt nicht so aussagekräftig, weil ich nicht mit Morgenurin getestet habe?
Ich danke euch für eure Mühe. Bin ja nicht mal angemeldet.... Lese nur mit.....
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Danke!
schrieb am 18.07.2013 15:17 |
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zwerg83
Status: ![]() schrieb am 18.07.2013 15:48 |
Registriert seit 05.01.12 Beiträge: 1.456 |
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tiinnii
Status: ![]() schrieb am 18.07.2013 16:15 |
Registriert seit 22.02.08 Beiträge: 505 |
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Julikeks
Status: ![]() schrieb am 18.07.2013 16:40 |
Registriert seit 18.03.13 Beiträge: 409 |
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Illiana
schrieb am 18.07.2013 16:57 |
Registriert seit 16.03.11 Beiträge: 3.664 |
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gelöschter User
schrieb am 18.07.2013 23:45 |
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Anouk89
schrieb am 19.07.2013 23:00 |
Registriert seit 19.02.13 Beiträge: 303 |
Zitat
Paula27
Zitat
Hibbeltante
Zitat
LinalottaLi
Hey, leider kann ich dir nicht sagen wann was getestet werden kann. Aber ich weiß das wenn Du schwanger bist du einen Kündigungsschutz hast und dies sogar 6 Wochen rückwirkend ist! Also hast du entspannt Zeit bis du zum FA musst.
Da muss ich leider widersprechen, nach Erhalt der Kündigung hat man 14 Tage Zeit die Schwangerschaft bekannt zugeben um vom Kündigungsschutz Gebrauch zu machen!
Huch, das hatte ich garnicht gelesen.
Das ist in der Tat unsinnig, sonst könnte man ja nach Erhalt der Kündigung mal schnell schwanger werden (also die, die das können... ) und das ist ja nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die 2 Wochen fangen eben jede Frist zwischen Entstehung und Feststellung der Schwangerschaft auf.
Allerdings gibts die Klausel, dass bei schuldlosen Versäumen der Frist der Schutz auch greift, wenn direkt nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die Mitteilung erfolgt (§ 9 Abs. 1 MuSchG). Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft schon vorlag und der Eisprung ist ja durch das Auslösen beweisbar einen Tag zuvor gewesen. Gerichtlich gilt sogar der erste Tag der Menstruation als Beginn der Schwangerschaft ("Widerlegbare Vermutung"), also da wäre noch mehr Zeit.
Du hast also auf jeden Fall Zeit, dir eine evtl. Schwangerschaft vom Arzt zweifelsfrei feststellen zu lassen.
Alles Gute
Paula