Illegal?
Zitat
§ 33 EStG
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
Also.. ich habe gerade mal recherchiert. Da ich mir aber nicht sicher bin ob ich die Seite verlinken darf, werde ich einfach mal kurz die Antwort in eigenen Worten wiedergeben:
Derjenige, auf den die Rechnungen ausgestellt sind, darf die Kosten als außergewöhliche Belastungen abziehen. Da hierbei aber die zumutbare Belastung bei jedem Partner einzeln gekürzt wird, ist das deutlich zum Nachteil für das "gesamte Paar". Das ist vom Gesetzgeber durchaus so gewollt.

Es empfiehlt sich also, die Rechnungen nachträglich auf insgesamt nur einen Partner umschreiben zu lassen. Dann wirken sich die Kosten besser aus. Wer der Verursacher ist, ist prinzipiell egal.
Und jetzt noch was in eigener Sache:
Da ist selber beim Steuerberater arbeite, ich aber ohne meine Chefs keine Steuerberatung durchführen darf und werde, ist das oben geschriebene nur eine Zusammenfassung meiner eigenen Recherche im Internet und keine Beratung.