@Märchenfee: Google einfach mal nach "zumutbare Belastung", da findest du die Tabelle vielfach. Bei uns sind es 6% des Bruttolohns, da wir keine Kinder haben und beide arbeiten. Dann kann man aber auch nur das steuerlich geltend machen, was über dieser Grenze liegt.
Ich finde das ehrlich gesagt eine Frechheit, dass man als ungewollt kinderloses Paar dreifach zahlt:
a) die Behandlungskosten
b) erhöhter Satz in der Pflegeversicherung
c) zumutbare Belastung.
Und man kann nicht mal was dafür... Wahrscheinlich sollte man mal klagen, das widerspricht bestimmt dem Gleichheitsgrundsatz...
Im Übrigen werden meines Erachtens die 30ct für die einfache Entfernung angesetzt, bin mir aber nicht 100%ig sicher.
@Juliane: Wenn es mit dem Auto billiger ist, würde ich die Fahrkarten extra einreichen. Du kannst ALLE Kosten, die dir im Zusammenhang mit deiner Gesundheit entstanden sind, absetzen, also auch Brille, Zahnreinigung, selbstbezahlte Vorsorgeuntersuchungen etc.