Hallo zusammen,
nach leider 2 erfolglosen ISCI's habe ich (unverheiratet, ein Kind aus erster Ehe), die Kosten für die Behandlung steuerlich geltend machen wollen. Die Kosten wurden nicht anerkannt. Ich habe dank einer sehr hilfreichen Rückmeldung hier aus dem Forum Einspruch eingelegt mit Hinweis auf ein Urteil aus dem Jahr 2007, in dem entschieden wurde, dass die Kosten bei einer empfängnisunfähigen Frau für die
IVF als außergewöhliche Belastung abziehbar sind.
Nun hat das Finanzamt auf den Einspruch wie folgt reagiert. Zur Bearbeitung wird die Beantwortung folgender Fragen gefordert:
1. Nähere Erläuterung zu den geltend gemachten Aufwendungen für die in vitro Fertilisation, da Sie nach den Angaben in Ihrer Steuererklärung bereits eine Tochter haben.
2. Erläuterungen zu den Angaben ds Vaters und Lebensgefährten.
Es scheint so, als wollte das Finanzamt auf das Verursacherprinzip aus. Anders als im oben genannten Urteil ist mein Lebensgefährte der Verursacher.
Kann man uns daraus einen Strick drehen? Wie sollen wir jetzt antworten?
Vielen Dank
Luna65