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  Petitionsentwurf Embryonenschutzgesetz
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   lotte&köpi
schrieb am 10.03.2006 17:00
hallo, nach einem erfolgreichen icsiversuch hat in der 10 bzw. 9. ssw das herzchen unseres kleinen aufgehört zu schlagen. am montag muss meine frau operiert werden.
mit meiner ganzen wut wusste ich nicht mehr wohin und suchte nach schuldigen und habe als entladung das schreiben genutzt und eine petition entworfen.

ich würde mich sehr für eure meinungen und ergänzungen interessieren, insbesondere auch dafür, ob überhaupt ein Interesse an einer solchen petition besteht.

hier ist mein entwurf:

"Der deutsche Bundestag möge beschließen ...
dass das Embryonenschutzgesetzes dahingehend geändert wird, dass eíne künstliche Befruchtung (IVF, ICSI) wegen besserer Erfolgsaussischten keine Körperverletzung der Frau mehr darstellt. Nach dem Vorbild der Gesetztgebung in Österreich sollte folgendes geändert werden:1. Keine Begrenzung der Anzahl der zur Weiterkukltivierung zugelassenen Embryonen.2. Zulassung des Embryotransfers incl. dem 5. Tag nach Befruchtung.


Die Baby-Take-Home Rate pro Embryotransfer in Deutschland beträgt etwa 16% und schneidet im Vergleich zu Österreich (50%) deutlich schlechter ab. Die Gründe hierfür liegen in unterschiedlichen Verfahren der künstlichen Befruchtung. Während in Deutschland nur drei Prä-Embryonen bis zum dritten Tag weiterkultiviert werden dürfen, und dann eigentlich zu früh in die Gebährmutter eingesetzt werden müssen, kann in Österreich aus einer größeren Anzahl in vitro bis zum 5. Tag ausgewählt werden. Die Implantation am fünften Tag entspricht der physiologischen Situation. Am dritten Tag befindet sich der Prä-Embryo natürlicherweise noch im Eileiter. Würde man noch zusätzliche genetische Diagnositk durchführen und nur genetisch intakte einsetzen, könnte man die Schwangerschaftsrate noch steigern. Selbstverständlich ist es möglich, dass jetzige Embryonenschutzgesetz mit seinen Rahmenbedingungen beizubehalten. Wie in anderen Situationen sollte jedoch die Schutzwürdigkeit des Embryos mit der Nidation (Einnistung) einhergehen. Zu diesem Zeitpunkt entwickelt sich nicht mehr teilbares Leben unter dem Steuerungsapparat der Mutter. Wenn man die Schutzwürdigkeit des Prä-Embryos schon ab der Befruchtung so ernst nehmen würde, wie erklärt sich die ethische Vertretbarkeit des Einsatzes der Spirale oder "Pille danach". Ein Prä-Embryo führt nur in 11% zur Geburt eines Kindes. Daraus folgt, dass man in Deutschland im Druchschnitt fünf Behandlungszyklen für den Erfolg einer Schwangerschaft durchlaufen muss. Das bedeutet nicht nur eine finanzielle Belastung der Paare bzw. Krankenkasse (bei Kosten von etwa 7.000 € pro Behandlungszyklus) sondern v.a. eine körperliche und psychische Belastung. Der psychische Druck dauert etwa 4 Monate an, wobei bei jedem fehlgeschlagenen Versuch eine operative Entfernung des fehlentwickelten Gewebes in Narkose droht.Deutschland schreit nach Kindern, jedes vierte Paar ist ungewollt kinderlos, ist es da richtig, dass dem Schutz eines Prä-Embryo mit einer 11%-igen Lebenswahrscheinlichkeit ein höherer Stellenwert als der kinderlosen Frau zugebilligt wird? "

gruß köpi


  Re: Petitionsentwurf Embryonenschutzgesetz
avatar    cuba
schrieb am 10.03.2006 17:14
Hallo Köpi,

estmal tut es mir sehr leid sehr treurig .



Schau mal hier gibt es schon so etwas ähnliches und bei Klein-Putz läuft schon länger eine Unterschriftenaktion:

[www.wunschkinder.net]




  Re: Petitionsentwurf Embryonenschutzgesetz
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   lotte&köpi
schrieb am 10.03.2006 17:19
da haben wir auch schon unterschrieben, das war der aufhänger, dass man sich an den petitionsausschuss wenden kann.

die petition von Klein-Putz zielt auf die kostenübernahme, die vorliegendende soll die erfolgschancen (siehe auch zech) erhöhen, indem das restriktive Embryonenschutzgesetz gelockert wird.

liebe grüße köpi


  Re: Petitionsentwurf Embryonenschutzgesetz
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   LeeLee
schrieb am 11.03.2006 18:07
Ich bin mir nicht sicher, ob die Zahlen stimmen.

Die SS-Raten in Österreich und in Deutschland sind so weit ich weiß vergleichbar.

Es ist auch nicht richtig, dass in Deutschland kein Blastozystentransfer stattfinden darf, denn auch das ist in Deutschland möglich.

Die Eizelle kann in Deutschland per PKD genetisch untersucht werden.



Beitrag geändert am : (Sa, 11.03.06 18:07)




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